Symbolbild. Foto: pixabay.com
Koblenz. Am gestrigen Mittwoch wurden unter Leitung der Zentralen Kriminalinspektion Koblenz mit Unterstützung anderer Dienststellen, u.a. von Spezialeinheiten, sieben richterliche Durchsuchungsbeschlüsse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bei Mitgliedern der Rockergruppierung Hells Angels vollstreckt.
„Kutten“ sichergestellt
Durchsucht wurden Objekte in Boppard, Koblenz, Wittlich, Meerbusch, Krefeld und Bonn. Neben potentiell verfahrensgegenständlichen Beweismitteln in Form von „Kutten“, Mobiltelefonen und weiteren Datenträgern konnten als Zufallsfunde u.a.eine scharfe, geladene Faustfeuerwaffe, 78 Gramm Marihuana, zwei Störsender für Funksignale (sogenannte „Jammer“ ) sowie Bargeld sichergestellt werden.
Mit Beschluss vom 9.7.2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot des Tragens von Kutten mit Kennzeichen von verbotenen Rockergruppierungen und somit die Verschärfung des Vereinsgesetzes für verfassungsgemäß.