Symbolbild. Foto: pixabay.com

Am 06.03.2024

Blaulicht

Die gutgläubigen Geschädigten sollen hohe Bargeldsummen, Schmuck und Gold an vermeintliche Kriminalbeamte übergeben haben

Schockanruf: Prozess am Landgericht Koblenz beginnt

Koblenz. Die Staatsanwaltschaft legt vier Angeklagten im Alter zwischen 34 und 68 Jahren im Zeitraum zwischen dem 16.05.2023 und dem 14.08.2023 mehrere Fälle des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu Last, wobei der Angeklagte L. an insgesamt fünf Fällen und die weiteren drei Angeklagten jeweils an einem Fall beteiligt gewesen sein sollen. Die Angeklagten sollen gemeinsam mit weiteren teils unbekannten Personen Mitglieder einer im Raum Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen agierenden Bande gewesen sein, welche sich zur gemeinsamen Begehung von sogenannten Schockanrufen verbunden haben soll. Im Tatzeitraum soll es dabei unter Beteiligung der Angeklagten zu vier gleich gelagerten Taten gekommen sein, bei welchen gezielt - meist ältere - mögliche Geschädigte telefonisch kontaktiert und diesen vorgespielt worden sein soll, dass es sich bei dem Anrufer um einen Polizeibeamten handelt. Dieser soll vorgegeben haben, dass die Tochter oder der Sohn des Geschädigten einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und nun nur gegen Zahlung einer Kaution freigelassen werden könne. In der Folge sollen teils weitere vermeintliche Kriminalbeamte oder Staatsanwälte eingebunden worden sein, welche den Vorfall bestätigt und eine Kautionszahlung ausgehandelt haben sollen. Die gutgläubigen Geschädigten sollen in der Folge hohe Bargeldsummen, Schmuck und Gold an vermeintliche Kriminalbeamte und angebliche verdeckte Ermittler übergeben haben, um die angebliche Kaution aufbringen zu können. Durch die vier Taten soll es zu einem Gesamtschaden in Höhe von 157.107 Euro gekommen sein. Darüber hinaus sollen im Zeitraum zwischen dem 01.08.2023 und dem 13.08.2023 zwischen einem Angeklagten., einem weiteren Angeklagten sowie einer weiteren unbekannten Person Planungen zu einer weiteren gleich gelagerten Schockanruf-Tat stattgefunden haben. Die Verhandlung am Landgericht Koblenz beginnt am 12. März. BA

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