Blaulicht | 12.04.2022

Insgesamt wurden 44 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Prüfung durch die Finanzkontrolle erforderlich machen

Schwarzarbeit in Koblenz: Zoll überprüft 65 Friseursalons

65 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 263 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden amvon 80 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn, seit dem 1 Januar 2022 in Höhe von 9,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Friseurhandwerk Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbständigkeit eine Rolle.

44 Prüfungsfälle

Es wurden insgesamt 44 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Prüfung durch die FKS erforderlich machen. Es handelt sich hierbei überwiegend um Verdacht gegen die Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren besteht der Verdacht der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Pressemitteilung des Hauptzollamts Koblenz

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Kommentare
12.04.202217:48 Uhr
Thomas7Ah4Xi7

Wann war das??

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  • Betroffener: Wiedermal ein Totalversagen der Justiz und es werden Täter geschützt ! Inzwischen darf man sich wirklich fragen ob diese Justiz überhaupt noch der Gerechtigkeit und dem Volk dient oder einfach nur noch die Politiker zu schützen versucht !
  • Ingo Materne: Der Artikel überzieht aus meiner Sicht deutlich. Ja: Lärm, Schattenwurf und konkrete Abstände müssen im Genehmigungsverfahren sauber geprüft werden. Aber aus der aktuellen Studienlage lässt sich keine...
  • Michael Krah: Also stehen demnächst außer E Scooter auch Stühle in der Gegend rum. Man hätte auch einfach ein paar Bänke aufstellen können.
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