Insgesamt wurden 44 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Prüfung durch die Finanzkontrolle erforderlich machen
Schwarzarbeit in Koblenz: Zoll überprüft 65 Friseursalons
65 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 263 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden amvon 80 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn, seit dem 1 Januar 2022 in Höhe von 9,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Friseurhandwerk Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbständigkeit eine Rolle.
44 Prüfungsfälle
Es wurden insgesamt 44 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Prüfung durch die FKS erforderlich machen. Es handelt sich hierbei überwiegend um Verdacht gegen die Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren besteht der Verdacht der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
Pressemitteilung des Hauptzollamts Koblenz
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