Es klingt wie aus einem schlechten Film: Der 55-jährige Beschuldigte bot im Internet die Möglichkeit an, für 500 Euro in einem Waldstück auf Polizisten zu schießen.

Staatsanwaltschaft Koblenz: Polizei nimmt „Cop-Hunting“-Anbieter fest

Staatsanwaltschaft Koblenz: Polizei nimmt „Cop-Hunting“-Anbieter  fest

Symbolbild. Foto: Pixabay.com

Mainz/Koblenz. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz - Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZeT_rlp) - hat ein zunächst von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach geführtes Ermittlungsverfahren übernommen. Dem 55 Jahre alten Beschuldigten, der im Kreis Birkenfeld wohnt, wird darin zur Last gelegt, am 03.02.2022 öffentlich zur Begehung einer rechtswidrigen Tat, nämlich der Tötung von Polizeibeamten, aufgefordert zu haben. Hintergrund ist der Mord an zwei Polizeibeamten, die am 31.01.2022 im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Bereich Kusel durch Kopfschüsse getötet worden waren. Es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte diese Tat zum Anlass genommen hat, am 03.02.2022 auf der Internetplattform Facebook ein Video einzustellen, in dem er zu einem sog. „Cop-Hunting“ aufrief. Gegen eine Gebühr von 500 Euro könne er Polizisten in den angrenzenden Wald locken, wo sie dann von den Interessenten erschossen werden könnten. In der Folge schwenkte der Beschuldigte mit seiner Kamera in ein angrenzendes Waldstück und filmte mehrere Örtlichkeiten, darunter auch Hochsitze, die seiner Meinung nach als Versteck für die Schützen geeignet wären. Ferner äußerte er zwischen 23:00 Uhr und 04:00 Uhr könne „die Party“ stattfinden. Die Ermittlungen gehen auf Erkenntnisse durch die beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz eingerichtete „Ermittlungsgruppe (EG) Hate Speech“ zurück, die auf das Video auf dem öffentlichen Facebook-Profil des Mannes aufmerksam wurde.

In einem weiteren, kurze Zeit später online gestellten Video, soll er sich an „erfahrene Schützen“ gewandt und diesen für „einen Treffer zwischen die Augen“ ein Preisgeld von 500 Euro in Aussicht gestellt haben. Die ZeT sieht in diesem Verhalten ein Vergehen des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten nach § 111 Abs. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch. Auf ihren Antrag hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Koblenz einen Haftbefehl erlassen, der heute vollstreckt wurde. Das Amtsgericht teilt die Befürchtung der ZeT, dass der Beschuldigte versuchen wird, sich durch Flucht der Strafverfolgung zu entziehen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des Landeskriminalamts (LKA) Rheinland-Pfalz: