Blaulicht | 09.02.2022, 15:27 Uhr

Es klingt wie aus einem schlechten Film: Der 55-jährige Beschuldigte bot im Internet die Möglichkeit an, für 500 Euro in einem Waldstück auf Polizisten zu schießen.

Staatsanwaltschaft Koblenz: Polizei nimmt „Cop-Hunting“-Anbieter fest

Mainz/Koblenz. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz - Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZeT_rlp) - hat ein zunächst von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach geführtes Ermittlungsverfahren übernommen. Dem 55 Jahre alten Beschuldigten, der im Kreis Birkenfeld wohnt, wird darin zur Last gelegt, am 03.02.2022 öffentlich zur Begehung einer rechtswidrigen Tat, nämlich der Tötung von Polizeibeamten, aufgefordert zu haben. Hintergrund ist der Mord an zwei Polizeibeamten, die am 31.01.2022 im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Bereich Kusel durch Kopfschüsse getötet worden waren. Es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte diese Tat zum Anlass genommen hat, am 03.02.2022 auf der Internetplattform Facebook ein Video einzustellen, in dem er zu einem sog. „Cop-Hunting“ aufrief. Gegen eine Gebühr von 500 Euro könne er Polizisten in den angrenzenden Wald locken, wo sie dann von den Interessenten erschossen werden könnten. In der Folge schwenkte der Beschuldigte mit seiner Kamera in ein angrenzendes Waldstück und filmte mehrere Örtlichkeiten, darunter auch Hochsitze, die seiner Meinung nach als Versteck für die Schützen geeignet wären. Ferner äußerte er zwischen 23:00 Uhr und 04:00 Uhr könne „die Party“ stattfinden. Die Ermittlungen gehen auf Erkenntnisse durch die beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz eingerichtete „Ermittlungsgruppe (EG) Hate Speech“ zurück, die auf das Video auf dem öffentlichen Facebook-Profil des Mannes aufmerksam wurde.

In einem weiteren, kurze Zeit später online gestellten Video, soll er sich an „erfahrene Schützen“ gewandt und diesen für „einen Treffer zwischen die Augen“ ein Preisgeld von 500 Euro in Aussicht gestellt haben. Die ZeT sieht in diesem Verhalten ein Vergehen des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten nach § 111 Abs. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch. Auf ihren Antrag hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Koblenz einen Haftbefehl erlassen, der heute vollstreckt wurde. Das Amtsgericht teilt die Befürchtung der ZeT, dass der Beschuldigte versuchen wird, sich durch Flucht der Strafverfolgung zu entziehen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des Landeskriminalamts (LKA) Rheinland-Pfalz:

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis – inkl. E-Paper
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Dauerauftrag 2026
Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Daueranzeige
Vorabrechnung, Nr. AF2026.000438.0, Oktober 2026
Innovatives aus Weißenthurm
Stellenanzeige Zimmermädchen
Anzeige KW 42
Titelanzeige o. B. Vorauskasse
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Die CDU Miesenheim auf dem Kirmesplatz
0

CDU Miesenheim Kirmes Engagement

CDU Miesenheim unterstützt traditionelle Kirmes

Miesenheim. Wenn in Miesenheim die traditionelle Kirmes gefeiert wird, ist die CDU natürlich mit dabei – und das war auch in diesem Jahr nicht anders. Bereits beim Aufstellen des Kirmesbaums sorgten die Christdemokraten dafür, dass den kräftigen Trägern nicht die Puste ausging: Mit erfrischenden Getränken ging die Arbeit gleich leichter von der Hand.

Von Jürgen Krämer aus Andernach

Weiterlesen