Blaulicht | 20.03.2023

Geflügelpest im Kreis Cochem-Zell

Überwachungszone gilt auch für einige Betriebe in Mayen-Koblenz

Landesuntersuchungsamt hat tierseuchenrechtliche Verfügung erlassen

Symbolbild  Quelle: pixabay.com

Kreis MYK. Die in Kaisersesch im benachbarten Landkreis Cochem-Zell nachgewiesene Geflügelpest hat auch Auswirkungen auf den Landkreis Mayen-Koblenz. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. In Abstimmung mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und der benachbarten Landkreise wurden rund um den Ausbruchsbestand in einem Radius von 3 Kilometern eine Schutzzone und im Radius von 10 Kilometern eine Überwachungszone eingerichtet.

Im Landkreis Mayen-Koblenz fallen knapp 50 Betriebe und private Halter mit insgesamt rund gut 16.300 Tieren in die 10-Kilometer-Überwachungszone. Betroffen sind Betriebe in den Ortschaften Alzheim, Anschau, Bermel, Ditscheid, Gering, Kehrig, Kollig, Monreal, Reudelsterz und Weiler. Im Wesentlichen gilt für die dort ansässigen Betriebe und privaten Halter eine Aufstallungspflicht für mindestens 30 Tage. Informationen zur tierschutzgerechten Aufstallung von Geflügel gibt es auf der Internetseite der Kreisverwaltung. Des Weiteren werden alle Schutzmaßnahmen in der vom Landesuntersuchungsamt erlassenen Allgemeinverfügung aufgeführt, die von den Geflügel-haltenden Betrieben in den besagten Zonen eingehalten werden müssen. Die tierseuchenrechtliche Verfügung kann auf den Internetseiten des Landesuntersuchungsamtes unter www.lua.rlp.de sowie der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter www.kvmyk.de eingesehen werden. Hinweis: Jeder, der Hühner, Enten, Gänse, Wachteln oder anderes Nutzgeflügel hält, muss die Haltung dem Veterinäramt anzeigen.

Pressemitteilung Kreis MYK

Symbolbild Quelle: pixabay.com

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