Blaulicht | 22.06.2024

Verhinderung eines hohen Schadens im Betrugsfall

Symbolbild. Foto: ROB

Andernach. Der Geschädigte erschien am 21. Juni auf der hiesigen Dienststelle und erstattete Strafanzeige. Er ist über ein Onlineportal für Kraftfahrzeuge auf einen PKW aufmerksam geworden, den er für über 30.000 EUR kaufen wollte. Nach Überweisung des Betrages stellte sich durch Rückfragen an die Verkäuferfirma heraus, dass diese zwar real ist, jedoch die genannte Bankverbindung nicht zu ihnen gehört. Man habe den PKW auch nicht zum Verkauf angeboten. Dies sei nicht der erste Fall, bei dem der Firmenname missbräuchlich verwendet wurde. Eine Rückfrage bei der Hausbank des Geschädigten ergab, dass eine Abbuchung des Geldes bereits erfolgte. Ob man es zurück buchen könne, sei fraglich. Durch Kontaktaufnahme mit der Bank des Täterkontos konnte dieses eingefroren werden. Dadurch konnte die veranlasste Überweisung nicht mehr auf dem Täterkonto eingehen und das Geld wurde an das Absenderkonto zurückgesandt. Somit konnte der finanzielle Schaden für den Geschädigten abgewendet werden.

Pressemitteilung Polizeiinspektion Andernach

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  • Betroffener: Wiedermal ein Totalversagen der Justiz und es werden Täter geschützt ! Inzwischen darf man sich wirklich fragen ob diese Justiz überhaupt noch der Gerechtigkeit und dem Volk dient oder einfach nur noch die Politiker zu schützen versucht !
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