Politik | 04.01.2021

Urteil des Verfassungsgerichtshofes

„ Kommunaler Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz ist verfassungswidrig“

V.li. die Kandidatin für den Landtag Petra Schneider, mit den Landtagsabgeordneten Guido Ernst und Horst Gies.Foto: privat

Kreis Ahrweiler. Die Landtagsabgeordneten aus dem Ahrkreis Guido Ernst und Horst Gies sind sich mit der Kandidatin für den Landtag Petra Schneider (CDU) einig: „ Seit über einem Jahrzehnt haben wir schon den Verfassungsbruch. Die Landesregierung hat viele Kommunen in die Verschuldung getrieben.“

Das höchste rheinland-pfälzische Gericht, der Verfassungsgerichtshof, hat in seiner bahnbrechenden Entscheidung die von der Landesregierung zu verantwortende kommunale Finanzausstattung als verfassungswidrig eingestuft. Damit hat er die Landesregierung verpflichtet den Kommunalen Finanzausgleich bis Ende 2022 zu reformieren.“

Dazu erklären die Landtagsabgeordneten Guido Ernst und Horst Gies: „Vor wenigen Tagen noch hat die Ministerpräsidentin in ihrer Haushaltsrede die Leistungen ihrer Regierung für die Kommunen über den grünen Klee gelobt. Heute hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof das genaue Gegenteil festgestellt. Bereits seit 2007 verstößt der von der SPD-geführten Landesregierung zu verantwortende und verfassungswidrig fortgeschriebene Kommunale Finanzausgleich gegen unsere Landesverfassung. Das ist eine neuerliche schallende Ohrfeige für diese Landesregierung, die als Dauergast nicht nur vor dem Verfassungsgerichtshof bereits mehrfach von den Richtern an das geltende Recht erinnert werden musste.“

Das heutige Urteil, so der Vorsitzende der CDU Fraktion im Landtag Christian Baldauf, bestätige die seit vielen Jahren immer wieder von der CDU-Landtagsfraktion geäußerte Kritik an der mangelhaften kommunalen Finanzausstattung: „Wir haben nicht zuletzt bereits nach dem Urteil von 2012 mehrfach darauf hingewiesen, dass die nach diesem Urteil auf Veranlassung der Landesregierung vorgenommenen Änderungen des Kommunalen Finanzausgleichs keine Verbesserung bringen, da sie die Vorgaben des Gerichts missachten und gegen geltendes Recht verstoßen. Die Folge ist, dass die Kommunen unter einem Kommunalen Finanzausgleich leiden, der seit nunmehr 13 Jahren verfassungswidrig ist. Die Landesregierung hat die Kommunen in die Verschuldung getrieben.“

„Dieses Urteil ist richtungweisend“, glaubt auch die Kandidatin der CDU Petra Schneider, die Guido Ernst, der im nächsten Jahr nicht mehr kandidiert, nachfolgen will, „das heutige Urteil bestätige die seit vielen Jahren immer wieder von der CDU-Landtagsfraktion, aber auch der CDU Kreistagsfraktion im Kreis Ahrweiler geäußerte Kritik an der mangelhaften kommunalen Finanzausstattung. Der Fraktionsvorsitzende Karl-Heinz Sundheimer habe nicht zuletzt bereits nach dem Urteil von 2012 mehrfach darauf hingewiesen, dass die nach diesem Urteil auf Veranlassung der Landesregierung vorgenommenen Änderungen des Kommunalen Finanzausgleichs keine Verbesserung bringen, da sie die Vorgaben des Gerichts missachten und gegen geltendes Recht verstoßen. Die Folge ist, dass die Kommunen unter einem Kommunalen Finanzausgleich leiden, der seit nunmehr 13 Jahren verfassungswidrig ist.“

Dies hätten ihr viele ehrenamtliche Politiker aus den Städten und Gemeinden des Kreises bestätigt.

Gies und Ernst ergänzen: „Dieses Urteil ist richtungweisend, bedeutet eine seit langem überfällige Kehrtwende für unserer Kommunen und ist eine der wichtigsten Entscheidungen der zurückliegenden Jahre. Angesichts der Schwierigkeit der Materie wird es nun darauf ankommen, die Entscheidungsgründe im Einzelnen zu analysieren. Klar ist: Der Kommunale Finanzausgleich muss so reformiert werden, dass die Kommunen endlich ihren Aufgaben angemessen finanziell ausgestattet werden. Das ist eine gute Nachricht für die Kommunen.“ Pressemitteilung des

Büros von Horst Gies MdL

und Guido Ernst MdL sowie des

CDU Kreisverbandes Ahrweiler

V.li. die Kandidatin für den Landtag Petra Schneider, mit den Landtagsabgeordneten Guido Ernst und Horst Gies.Foto: privat

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