Politik | 07.09.2018

Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord

2,5 Millionen Euro Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen

2017 wurde Summe an den Landkreis Ahrweiler ausgezahlt

Der Bächelbach. SGD Nord

Region. Im vergangenen Jahr 2017 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Ahrweiler durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ausgezahlt worden. Gefördert wurden unter anderem Wasserversorgungsmaßnahmen im Zweckverband Eifel-Ahr, die Renaturierung und Offenlegung des Bächelbaches in Niederzissen sowie die Kanalsanierung in der Ortsgemeinde Berg. „Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Ahrweiler fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung der Optimierungsmaßnahmen am Hochwasserrückhaltebecken Bengen“ so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

Fördermittel entlasten die Kommunen

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen. Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent. Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt. Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de

Der Bächelbach. Foto: SGD Nord

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Hans Meyer: Wie gehabt ist auch Ihre nächste Stammtischbekundung. Dummerweise wird Grünstrom zu 4-8 cent/kWh geliefert. An den 30 cent/kWh-Strompreisen aus der Steckdose verdienen massiv die Netzbetreiber. Nur mal...
  • Michael Krah: Ausgerechnet jene haben "wichtige Akzente" gesetzt,deren ideologische Politik für die Zustände im Land die Hauptverantwortung trägt.Die fast höchsten Energiepreise der Welt,der weitreichende Verlust der...

Zeitumstellung – sinnvoll oder überflüssig?

  • Pro Sommerzeit: leider bietet dieses Quiz nur die Option, zwischen dauerhafter Normalzeit (Winterzeit) oder wechselnder Zeitumstellung zu wählen. Die meisten Menschen würden wohl mit einer Abschaffung dauerhafte Sommerzeit implizieren und diese auch befürworten.
  • Hans Meyer: Thomas B., Ihre Behauptungen sind falsch. Zitat Landgericht Oldenburg, Urt. v. 01.12.2023, Az.: 2 O 2383/15. "Kinder oder Jugendliche verfügen - selbst wenn sie körperlich zum Erklettern von auf den Gleisen...
  • Hans Meyer: Thomas B., offenbar haben Sie die Petition nicht einmal gelesen und kommen stattdessen mit Stammtischparolen an. Ihr Vergleich mit der Straße oder der Ahr geht völlig ins Leere: Niemand läuft über eine...
  • Thomas B. : Wie sagt man hier im Rheinland: Irgendwer hätt immer jet ze driesse! So wie man auch nicht ohne rechts oder links zu schauen einfach über die B 267 rennt, so sollte auch bestimmt niemand einen Strommast...
Dauerauftrag 2025
Heimat aktiv im Herbst erleben
Azubi Forstwirt-/in (m/w/d)
Heimat aktiv erleben
Titelanzeige
Anzeige KW 41
Stellenanzeigen
Empfohlene Artikel

Remagen. Um die Nutzung von E-Ladesäulen effizienter und fairer zu gestalten, werden ab dem 01. November 2025 einheitliche Blockiergebühren zwischen 08:00 und 20:00 Uhr an den städtischen E-Ladesäulen erhoben. Diese ersetzen die bisherige, teilweise uneinheitliche Regelung und sollen Verwirrung sowie eine ineffiziente Nutzung der Ladeinfrastruktur verhindern. Entsprechende Ladebedingungen sind in...

Weiterlesen

Weitere Artikel
Dauerauftrag 2025
Ralf Schweiss
Daueranzeige 2025
Imageanzeige
Baumfällung & Brennholz
Anzeige Kundendienst
Allgemeine Anzeige
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Oktober 2025
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0443#
Kirmes in Miesenheim
30-jähriges Jubiläum
Inventurangebot
quartalsweise Abrechnung
Mitarbeitenden (m/w/d) für ihren Besucherservice
Sven Plöger Vortrag
Stellenanzeige
Medizinstudenten/innen (w/m/d)