Politik | 12.06.2019

Änderung beim Rundfunkbeitrag beschlossen

Ab Juni 2020: Beitragsbefreiung für Inhaber von Zweitwohnungen

Symbolbild. Foto: Bru-nO/Pixabay

Mainz. „Mit dem heute (6. Juni) beschlossenen Entwurf eines 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrags haben wir die vom Bundesverfassungsgericht im Sommer 2018 geforderte Beitragsbefreiung für Inhaber von Zweitwohnungen auf den Weg gebracht“, sagte die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, anlässlich der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. „Eine besondere Aufmerksamkeit haben wir auch dem Thema Meldedatenabgleich gewidmet. Dies war uns aus Datenschutzaspekten sehr wichtig“, so die Ministerpräsidentin weiter. Der Staatsvertrag geht jetzt in die Vorunterrichtung der Parlamente mit dem Ziel, dass der Staatsvertrag zum 1. Juni 2020 in Kraft tritt.

Dreyer begrüßte, dass auch der 1. Medienstaatsvertrag nun in die Öffentliche Anhörung gehe. Es ginge um die Umsetzung der AVMD Richtlinie, eine vereinfachte Rundfunkzulassung, wovon die Online-Community profitieren werde. Zudem solle für Plattformen und Intermediäre ein Transparenzgebot und ein Diskriminierungsverbot wie auch eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots eingeführt werden. Darüber hinaus solle auch die Auffindbarkeit von Angeboten erleichtert werden. „Ziel ist es hier, bei der Jahres-MPK im Oktober 2019 den Beschluss zur Vorunterrichtung der Parlamente und zur Notifizierung des Vertrages zu fassen“, so die Ministerpräsidentin.

Die politische Beschlussfassung über die Eckpunkte zur Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde vertagt, weil bezüglich einer möglichen Veränderung des Finanzierungsmodells noch offene Fragen beantwortet und Gespräche mit Experten geführt werden sollen. Ziel sei es, einen möglichst guten Kompromiss zu erzielen, der insgesamt das duale Mediensystem mit privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern in den Blick nimmt.

Pressemitteilung Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Symbolbild. Foto: Bru-nO/Pixabay

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