Politik | 21.09.2017

Freihandelsabkommen CETA tritt vorläufig in Kraft

Abkommen startet still und leise

Deutscher Tierschutzbund erneuert Kritik

Symbolbild. Foto: pixybay / Andi_Graf

Bonn. Am 21. September 2017 tritt das Freihandelsabkommen CETA vorläufig in Kraft. Der größte Teil des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union findet damit Anwendung. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass der Tierschutz bei CETA kaum Berücksichtigung findet. Der Verband fordert, dass Freihandelszonen immer auch Tierschutzzonen sein müssen.

„CETA enthält so gut wie keine Tierschutzregelungen. Auch bei der Regierungsmehrheit im Bundestag gab es bislang nur wenig Bereitschaft, sich mit den Folgen für den Tierschutz zu befassen“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wer auch immer bei der Bundestagswahl die Mehrheit erlangt, muss dafür sorgen, dass der Tierschutz nun wenigstens beim Vollzug des Abkommens bestmöglich berücksichtigt wird. In Zukunft müssen Freihandelszonen immer auch Tierschutzzonen sein.“

Tierschutz bleibt zu vage

Einige Bestimmungen des CETA-Abkommens verweisen zwar auf den Tierschutz, bleiben aber sehr vage. Konkrete Anforderungen zur Sicherstellung einer tiergerechten Haltung in der Landwirtschaft, zum Abbau von Tierversuchen oder zur Verbesserung des Schutzes von Wildtieren fehlen. „Jetzt sind weitere Absprachen mit Kanada und konkrete Vorgaben für den Vollzug erforderlich, um zu verhindern, dass es zu einem Abwärtsdruck auf den europäischen Tierschutz kommt“, erklärt Schröder. Auch müsse verhindert werden, dass Produkte aus der Klontierzucht und andere tierschutzwidrige Erzeugnisse auf den europäischen Markt gelangen.

Ursprünglich sollte CETA bereits im Frühjahr 2017 vorläufig in Kraft treten. Nach der Zustimmung im Europaparlament im Februar verzögerte sich jedoch der Ratifikationsprozess in Kanada. Damit das Abkommen uneingeschränkt gültig wird, müssen nun noch die nationalen – in einigen Fällen auch die regionalen – Parlamente in den EU-Ländern zustimmen.

Pressemitteilung Deutscher Tierschutzbund e.V.

Symbolbild. Foto: pixybay / Andi_Graf

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
China Wellness Massage
80 Jahre Sportverein 1946 Kripp e. V.
Kirmes in Kettig - KW33
Kirmes in Nickenich
SSV 2026
SSV 50%
Praxisanleitung in der Pflege g e P r Fachkraft im Qualitäts management (m/w/d) in Teil- oder Volzei
Premium-Titel 1
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
15.08.: Brandgeruch und Rauch in Teilen von MYK möglich
1177

Rauch kann sich aufgrund der Wetter- und Windlage über größere Entfernungen ausbreiten

15.08.: Brandgeruch und Rauch in Teilen von MYK möglich

KREIS MYK. Aktuell kann es in Teilen des Landkreises Mayen-Koblenz zu deutlichem Brandgeruch und wahrnehmbarer Rauchentwicklung kommen. Dies betrifft insbesondere Bereiche, die sich unweit aktueller Einsatzgebiete befinden. Darauf weisen die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und die Einsatzleitung beim Waldbrand in Langscheid hin.

Weiterlesen