Politik | 10.03.2018

Grafschafter Gemeinderat musste Rückzieher machen

Baugebiet verlängerte Weststraße in Esch wird ohne Bodenmanagement umgesetzt

SPD scheiterte mit ihrem Antrag, die Bebauung des Bereichs komplett zu stoppen – Öffentlich-rechtliche Umlegung soll nun zum Ziel führen

Grafschaft. „Man hätte von Anfang an Abstand nehmen sollen von der Ausweisung der Verlängerten Weststraße in Esch als Baugebiet“, machte SPD-Fraktionsvorsitzender Hubert Münch bei der jüngsten Sitzung des Grafschafter Gemeinderats klar. „Von Anfang an sprachen viele Argumente dagegen, und jetzt wird es noch schwieriger.“ Der Plan, die dort vorhandenen Grundstücke im Rahmen eines kommunalen Bodenmanagements über die DSK zu einem festgelegten Preis aufzukaufen, musste nämlich endgültig fallen gelassen werden, weil ein Grundstückseigentümer nicht zu diesem Preis verkaufen wollte.

„Da hat einer die Taschen nicht voll genug bekommen“, schüttelte Münch den Kopf. Deshalb beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, das kommunale Bodenmanagement aufzugeben und das Baugebiet im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Umlegung sowie einer beitragsrechtlichen Erschließung gemäß Baugesetzbuch weiterzuentwickeln. Der mit der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) in Wiesbaden geschlossene Vertrag wurde aufgelöst, was die Gemeinde voraussichtlich 195.000 Euro kosten werde, so Bürgermeister Achim Juchem (CDU).

Rechtskräftiger Bebauungsplan ist vorhanden

Keine Mehrheit fand Münch allerdings mit seinem Antrag, die Baulandentwicklung in diesem Bereich komplett zu stoppen. Auch Mathias Heeb (Grüne), Hartmut Wüst (FDP) und Wilfried Klein (Wählergruppe Klein) erinnerten noch einmal daran, dass sie von Anfang an dem Baugebiet ablehnend gegenübergestanden hätten, unter anderem, weil ernste emissionsrechtliche Konflikte mit der benachbarten Landwirtschaft drohten.

„Es gibt aber einen rechtskräftigen Bebauungsplan und damit auch die Verpflichtung, das Baugebiet zu realisieren. Jetzt geht es nur darum, ein geeignetes Instrument zu finden, wie das doch noch umsetzbar ist“, entgegnete CDU-Fraktionssprecher Klaus Huse. Abgesehen davon bestehe die Gefahr, dass die Eigentümer die Gemeinde mit Schadensersatzforderungen überziehen, befürchtete Lothar Barth (FWG).

Zumal der Bedarf an Bauland in der Grafschaft unbestritten sei, ergänzte Roland Schaaf (CDU).

Die Gemeinde Grafschaft hatte 2006 das kommunale Bodenmanagement initiiert und dafür einen Vertrag über die städtebauliche Planung, Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, Bodensanierung, Erschließung und Vermarktung des Neubaugebiets „Verlängerte Weststraße“ in Esch mit der DSK abgeschlossen.

2013 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan für das Baugebiet und ermächtigte die DSK, Grundstücksverträge über den Erwerb der zu erschließenden Grundstücke zu einem festgelegten Ankaufspreis abzuschließen.

Anfangs habe die Sache auch gut ausgesehen, aufgrund der positiven Ankaufsbilanz sowie der eingeschätzten Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer empfahl der Gemeinderat sogar noch im Dezember 2015 eine Fortsetzung der Verhandlungen.

Doch mittlerweile habe sich herausgestellt, dass ein einziger Eigentümer nicht bereit sei, seine Fläche zu dem vorgeschlagenen Ankaufspreis zu veräußern, und der bringe das ganze Konzept nun zu Fall.

Andere Eigentümer wollen ebenfalls zurücktreten

Aufgrund der langwierigen Grundstücksverhandlungen hätten nämlich mittlerweile andere Eigentümer ebenfalls signalisiert, von ihrem Vertrag mit der DSK zurückzutreten. Das Ziel, alle erforderlichen Grundstücke in dem betreffenden Baugebiet zu erwerben, habe man also ohnehin nicht mehr erreichen können.

Daher schlug die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat vor, das Vertragsverhältnis mit der DSK aufzulösen, was mit 16 Ja- gegen zehn Nein-Stimmen und einer Enthaltung auch so beschlossen wurde.

Das Baugebiet „Verlängerte Weststraße“ in Esch soll künftig im Rahmen einer klassischen öffentlich-rechtlichen Umlegung sowie einer beitragsrechtlichen Erschließung gemäß Baugesetzbuch umgesetzt werden. Dieses Verfahren sei zunächst unabhängig von der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, erläuterte Juchem. Mit Blick auf mögliche Rechtsschutzmaßnahmen im Umlegungsverfahren könne diese Verfahrensart jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.

JOST

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