Politik | 16.04.2021

Laute Güterwagen sorgen weiter für Ärger

CDU-Bundestagsabgeordneter Josef Oster fordert Umsetzen des Verbots

Auftrag zur Machbarkeitsstudie für Eisenbahnkorridor Mittelrhein ist erteilt und soll 2022 abgeschlossen sein

Josef Oster.Foto: privat

Region. Die alten und lauten Güterwagen sorgen angeblich weiter für erhebliche Lärmbelastungen in Mittelrheintal und im Moseltal. Obwohl sie mit dem Schienenlärmschutzgesetz seit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember grundsätzlich verboten sind, rollen nach Meinung von Anwohnern immer noch buchstäblich unüberhörbar solche Wagen durch die Täler. „Die ist eine unzumutbare Belastung und absolut nicht zu akzeptieren“, sagt der direkt gewählte Abgeordnete für den Wahlkreis Koblenz, Josef Oster. „Ich habe mich deshalb an Enak Ferlemann als den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt“, so Oster. „Ich will Klarheit, ob und warum trotz des Verbots noch immer laute Wagen unterwegs sind und ab wann und von wem Kontrollen durchgeführt sowie Fahrverbote und Bußgelder verhängt werden.“

Jetzt hat der engagierte Bundestagsabgeordnete seine Fragen vom Ministerium beantwortet bekommen. „Fakt ist demnach, dass der Betrieb lauter Güterwagen grundsätzlich verboten ist. Nach Aussage des Ministeriums dürfen diese nur ausnahmsweise im Gelegenheitsverkehr fahren und dann mit reduzierten Geschwindigkeit, damit die festgelegten Lärmgrenzwerte eingehalten werden“, so Oster. „Behauptungen, dass das Betriebsverbot lauter Güterwagen aufgehoben worden sei, sind unzutreffend.“

Noch keine Bußgelder

Bußgelder werden bei Verstößen gegen das grundsätzliche Betriebsverbot aber noch nicht erhoben. Im Antwortschreiben Enak Ferlemanns an Josef Oster steht dazu wörtlich: Entsprechend einer Anweisung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verzichtet das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im Rahmen seines Ermessens allerdings darauf, Verstöße gegen das Betriebsverbot und die gesetzlichen Vorgaben zur Trassennutzung in der laufenden Fahrplanperiode zu sanktionieren beziehungsweise mit Bußgeldern zu ahnden. „Das Ministerium reagierte damit auf die pandemiebedingten Verzögerungen beim Umrüsten“, so Oster. „Nach der nächsten Fahrplanumstellung werden nach Kontrollen durch das EBA auch Sanktions- und Bußgeldvorschriften zur Anwendung kommen“, kündigt Oster ein Ende der Kulanzfrist an.

Machbarkeitsstudie erteilt

Enak Ferlemann teilte Josef Oster auch mit, dass der Auftrag für die Machbarkeitsstudie für den Eisenbahnkorridor Mittelrhein durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erteilt worden ist und bereits im kommenden Jahr abgeschlossen sein soll. Eine gute Nachricht für alle, die auf eine alternative Trasse außerhalb des stark lärmbelasteten Mittelrheintals hoffen.

Pressemitteilung des

Büro von Josef Oster

Josef Oster.Foto: privat

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