Politik | 03.11.2020

AfD-Kreisverband Ahrweiler

Corona-Maßnahmen für alle Gewerbe noch verhältnismäßig?

Kreis Ahrweiler. Nun ist das eingetreten, was Experten bereits seit Monaten erwarten: Die Zahl der COVID-19 positiv Getesteten steigt rasant und zu dieser Jahreszeit nicht wirklich überraschend an. Darauf haben sich insbesondere die von Besucherverkehr stark frequentierte Gewerbe im Kreis Ahrweiler wie Gaststätten, Hotels, Kosmetikstudios, Sportstudios usw. in den letzten Monaten intensiv mit technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen vorbereitet, die allesamt kostspielig sind. Und diese Schutzmaßnahmen wirken augenscheinlich auch, denn das aktuelle COVID-19 Verbreitungsgeschehen hat – nach allem, was bislang bekannt ist - in diesen Gewerben nicht seinen Ursprung. Angesichts dieser Erkenntnislage wäre ein stärker differenzierteres Vorgehen seitens Bund und Ländern gefragt, denn z.B. Friseure mit ausgeprägter Arbeitsnähe zum Kunden haben auch weiterhin geöffnet. Stattdessen werden die o.g. Gewerbe hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials offenkundig mit den inzwischen identifizierten Verbreitungspfaden wie z.B. mit großen Hochzeitsgesellschaften sowie ausgelassenen Feiern im privaten und öffentlichen Raum gleichgestellt. Sie werden damit quasi in Mithaftung für das unverantwortliche und unsolidarische Verhalten der dort Beteiligten genommen. Besonders bedenklich: Die Entscheidungen des Bundes erfolgen bereits seit Monaten am Bundestag vorbei, der nicht in die politischen Entscheidungen einbezogen wird. Dies mag im Frühjahr noch angemessen gewesen sein, als die Bundesregierung unter Verweis auf die Feststellung einer nationalen epidemischen Lage möglichst schnell auf das damals weitgehende unbekannte Virus reagieren musste. Aber inzwischen sind Monate vergangen und die wissenschaftliche bzw. medizinische Erkenntnislage ist heute viel besser als noch im Frühjahr 2020. Es ist daher inzwischen nicht mehr nachvollziehbar, dass der Bundestag aus den politischen Entscheidungen herausgehalten wird. Alle entsprechenden Anträge der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, dies zu ändern, wurden mehrheitlich abgelehnt. Selbst der Bundestagspräsident mahnt aber inzwischen „Maßnahmen zur Stärkung des Bundestages gegenüber der Exekutive bei der Bewältigung der Corona-Pandemie“ an. Ohne Parlamentsbeteiligung in der Sache werden aber mehr oder weniger „einsame Entscheidungen“ getroffen, die sich inzwischen eben auch massiv auf die Gewerbetreibenden und deren Angestellten im Landkreis Ahrweiler auswirken. Übrigens: Selbst, wenn der Kreis nicht wollte, er muss diese verfügten „Lock-Down“-Beschlüsse von Bund und nachfolgend des Landes Rheinland-Pfalz umsetzen. Es ist nach nahezu acht Monaten „Corona“ inzwischen ausreichend Wissen um die erwiesene Wirkung der Corona-Schutzmaßnahmen in den o.g. Gewerben vorhanden. Die Afd ist der Auffassung, dass diesem Wissen die Bundesregierung und auch die Landregierungen endlich Rechnung tragen müssen. Ansonsten wird im Kreis der Lock-Down mit hoher Wahrscheinlichkeit zum dauerhaften Knock-Down für viele Gaststätten, Sportstudios, Kosmetikstudios u.v.a. mehr. Pressemitteilung des

AfD-Kreisverbandes Ahrweiler

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