Entscheidung des Verwaltungsgericht Koblenz zur Verurteilung von Ingolf Deubel

Ehemaliger Finanzminister verliert Beamtenpension

Ehemaliger Finanzminister
verliert Beamtenpension

Das Landgericht Koblenz hat den ehemaligen Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz Ingolf Deubel (Hier in der Mitte beim damaligen Spatenstich zur Neugestaltung des Nürburgrings) wegen Untreue in vier Fällen und falscher uneidlicher Aussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Foto: Archiv / Christian Fiala

23.11.2020 - 12:23

Koblenz. Der zu einer Haftstrafe verurteilte ehemalige Finanzminister Ingolf Deubel hat mit seiner strafgerichtlichen Verurteilung seine Pensionsansprüche verloren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren.

Der ehemalige Finanzminister war wegen Straftaten, welche er während seiner Amtszeit als Minister und als Ruhestandsbeamter begangen hatte, vom Landgericht Koblenz rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Damit habe er seine Rechte als Ruhestandsbeamter verloren, so die Koblenzer Verwaltungsrichter. Denn nach der einschlägigen Vorschrift im Landesbeamtenversorgungsgesetz verliere ein Ruhestandsbeamter, der wegen einer nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden sei, seine Pensionsansprüche. Diese Vorschrift sei hier anwendbar, obwohl die strafgerichtliche Verurteilung wegen mehrerer begangener Straftaten erfolgt sei. Denn auch ein Ruhestandsbeamter, der durch mehrere Rechtsverstöße zu einer solchen Freiheitsstrafe verurteilt worden sei, habe sich für den öffentlichen Dienst nicht weniger untragbar gemacht als ein Beamter, der eine solche Strafe bereits durch einen einzigen Rechtsverstoß verwirkt habe.

Ob das Beamtenverhältnis des Antragstellers mit dem Eintritt in die Landesregierung – dann seien alle Straftaten ohnehin nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses begangen worden – oder erst nach seinem Rücktritt als Finanzminister geendet habe, könne offenbleiben. Gehe man von Letzterem aus, seien die Untreuetaten vor, die uneidliche Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz aber nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangen worden. An dem Verlust der Pensionsansprüche ändere dies hingegen nichts, so die Verwaltungsrichter. Anders als der Antragsteller meine, könne es nicht auf eine isolierte Betrachtung der für die Taten vor und nach dem Ruhestandseintritt festgesetzten Einzelstrafen ankommen. Denn es ergebe sich ein nicht mit dem Gesetzeszweck (Integrität des Berufsbeamtentums und Ansehen des öffentlichen Dienstes) vereinbarer Wertungswiderspruch, wenn ein Beamter, der zu einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren verurteilt und dessen Taten vor und nach der Beendigung seines Beamtenverhältnisses begangen worden seien, gegenüber demjenigen privilegiert würde, der sämtliche Straftaten nach dem Ende seines Beamtenverhältnisses begangen habe. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

Pressemitteilung

Verwaltungsgericht Koblenz

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
24.11.2020 09:51 Uhr
Gabriele Friedrich

@Peter Schwarz
hat man Sie in die Erwerbsminderungsrente gesteckt? Wenn Sie 45 Jahre gearbeitet haben, dann kann doch die Summe von 650Euro nicht stimmen?
Grundsätzlich können Sie mit der Grundsicherung im Alter aufstocken, aber wirklich weiter hilft Ihnen das nicht. Das ist die größter Frechheit, was sich der Staat ( vor allem durch die SPD )
geleistet hat. Auch die neue "Grundrente" ein 100%-Chaos und Versagen. Man sieht, das die SPD ebenfalls nichts wie Armut und Entsetzen bringt.
Wer diese Partei noch wählt, ist mit schuld am Elend anderer.
Nebenjob? Schwarzarbeit- ist schon "Notwehr" in Deutschland.
Dieser Finanzminister müsste, falls er ein Haus hat, dieses verkaufen und den Schaden vom Erlös bezahlen- und dann ab zum Sozialamt oder Jobcenter.
Diese bornierten Leute, die selbst auch Standesdünkel haben und ja letztlich alle betrügen, gehören raus aus dem sozialen Status. Ab zum Jobcenter und jeden Drecksjob annehmen, den es gibt. Nur so können die das kapieren, was sie anrichten



23.11.2020 15:49 Uhr
juergen mueller

Chapeau Frau Friedrich.



23.11.2020 14:49 Uhr
Peter Schwarz

Das wurde auch Zeit. Wie kann ein Vorbestrafter weiterhin seine Beamtenbezüge erhalten. Durch seine Machenschaften und die Schließung des Neubaus haben viele Mitarbeiter, darunter auch ich und meine Frau, ihre Arbeit verloren. Unsere Verluste von der Zeit müsste der Herr Exminister ebenfalls ausgleichen. Aber die Herren haben auch ohne Ihre Bezüge genug beiseite geschafft. Er müsste, so wie ich, mit 650€ Rente auskommen.



23.11.2020 12:48 Uhr
Gabriele Friedrich

Das ist auch richtig so. Davon abgesehen, sollte Deutschland erkennen, das wir diese Hundertschaften von Beamten gar nicht mehr zahlen können. 3,7 x so hohe Pensionen wie ein schwer arbeitender Mensch bekommt, ist auch eine Unverschämtheit.
Genau wie die Schweiz es vorgemacht hat, plädiere ich für die Abschaffung des Beamtentums. Unkündbare Beamte- wo man hinsieht und vieles liegt im Verborgenen. Beamte haften für Fehler auch nicht, genau wie Ärzte und Politiker.
Auch Lehrer sollten nicht verbeamtet werden, sondern genau wie jeder Angestellte nach Leistung bezahlt und beurteilt werden.
Nur die wichtigsten Posten sollten mit Beamten besetzt sein.
Der neue Unsinn, das Beamte erst ab 30 J. in die Sozialkassen zahlen sollen, das kann man auch rückwirkend machen. Diese Gruppe hat bisher am wenigsten für die Bevölkerung getan.
Die Ermessensgrenze wird auch nach Sympathie eingesetzt und ist nur 1 cm von der Willkür entfernt. Mir persönlich stinkt das ganz gewaltig.



Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Stellenmarkt
Weitere Berichte

Fassungslosigkeit und Entsetzen bei Angehörigen und Beobachtern

Ex-Landrat wird nicht angeklagt: Einstellung des Verfahrens schlägt hohe Wellen

Kreis Ahrweiler. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 17. April 2024 das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler und den Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) während der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 eingestellt. Die umfangreichen Ermittlungen ergaben keinen ausreichenden Tatverdacht, der eine strafrechtliche Verurteilung ermöglichen würde. Dem Leitenden... mehr...

Polizei bittet Verkehrsteilnehmer keine Anhalter mitzunehmen

Andernach: Fahndung nach flüchtigen Personen und dunklem BMW

Andernach. Seit Mittwochabend, 17. April, gegen 22.37 Uhr finden im Bereich Andernach umfangreiche polizeiliche Fahndungsmaßnahmen nach flüchtigen Personen statt. Gefahndet wird nach einem dunklen 5er BMW mit Mönchengladbacher Kennzeichen (MG). Bei Hinweisen auf das Fahrzeug wird gebeten, sich umgehend mit der Polizei Koblenz unter 0261/92156-0 in Verbindung zu setzen. Nach derzeitiger Einschätzung besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. mehr...

Regional+
 

Unfallfahrer konnte sich nicht an Unfall erinnern

Neuwied: Sekundenschlaf führt zu 20.000 Euro-Schaden

Neuwied. Am Montag, 15. April ereignete sich gegen 16.35 Uhr ein Verkehrsunfall auf der Alteck. Ein PKW wurde im Seitengraben vorgefunden, während ein weiteres Fahrzeug auf der falschen Fahrbahnseite zum Stehen kam. mehr...

Die Veranstalter rechnen voraussichtlich mit 500 Teilnehmern

Demo in Ahrweiler: Wilhelmstraße wird gesperrt

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Am Sonntag, den 21. April 2024, findet in Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Versammlung unter dem Titel „Sei ein Mensch. Demokratie. Wählen“ statt. Die Veranstalter erwarten etwa 500 Teilnehmer. Aufgrund des geplanten Demonstrationszuges wird die Wilhelmstraße zeitweise gesperrt sein. mehr...

Anzeige
 
Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.
LESETIPPS
GelesenNeueste
Kommentare
Jürgen Schwarzmann :
Für alle Betroffenen im Ahrtal ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft schwer nachzuvollziehen. Ich hätte mir schon gewünscht, dass das Verfahren eröffnet worden wäre um so in einem rechtsstaatlichen Verfahren und einer ausführlichen Beweisaufnahme die Schuld bzw. Unschuld festzustellen. Die Entscheidung...
K. Schmidt:
Wenn ich das richtig sehe, gab es, bevor der Landkreis/Landrat die Einsatzleitung übernahm bzw. übernehmen musste, doch auch in den einzelnen Kommunen schon Leiter. Die staatsanwaltschaftlichen Arbeiten beziehen sich wohl nur auf Landrat bzw. dessen Kreisfeuerwehrleiter. Heißt das, darunter haben Herr...
K. Schmidt:
In der Pressekonferenz ging man auch auf die Warnungen und Hinweise dort, wo es sie gab, ausführlicher ein. So wurden Feuerwehrleute mancherorts belächelt, ignoriert, gar beschimpft. Dann frage ich mich, was soll dann irgendwer noch anderes tun? Wie will man denn jemanden regelrecht evakuieren, der...
Amir Samed:
Es sind nicht die Migranten, die Deutschland über Gebühr belasten, im Gegenteil, es sind die falschen, die mutwillig falsch hereingelassenen Migranten, und es sind die richtigen, die integren, fleißigen Migranten, die versuchen, mit den restlichen Deutschen dagegenzuhalten....
juergen mueller:
Liebe Frau Friedrich. Den werden weder Sie noch meine Wenigkeit überzeugen, ändern noch zum Schweigen bringen, einen, der doch fast nur von (vielleicht) klugen Sprüchen/Zitaten anderer lebt, das Internet auf der Suche nach Informationen durchforstet, die seine/r Meinung entsprechen/unterstützen u....
Amir Samed:
Zum Kommentar von Gabriele Friedrich einige (kluge) Worte von Margaret Thatcher: „Je lächerlicher, weit hergeholter und extremer ihre Versuche sind, uns zum Schweigen zu bringen, desto mehr freue ich mich darüber“...
Haftnotiz+
aktuelle Beilagen
Inhalt kann nicht geladen werden

 

Firma eintragen und Reichweite erhöhen!
Service