Politik | 23.11.2020

Entscheidung des Verwaltungsgericht Koblenz zur Verurteilung von Ingolf Deubel

Ehemaliger Finanzminister verliert Beamtenpension

Das Landgericht Koblenz hat den ehemaligen Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz Ingolf Deubel (Hier in der Mitte beim damaligen Spatenstich zur Neugestaltung des Nürburgrings) wegen Untreue in vier Fällen und falscher uneidlicher Aussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Foto: Archiv / Christian Fiala

Koblenz. Der zu einer Haftstrafe verurteilte ehemalige Finanzminister Ingolf Deubel hat mit seiner strafgerichtlichen Verurteilung seine Pensionsansprüche verloren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren.

Der ehemalige Finanzminister war wegen Straftaten, welche er während seiner Amtszeit als Minister und als Ruhestandsbeamter begangen hatte, vom Landgericht Koblenz rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Damit habe er seine Rechte als Ruhestandsbeamter verloren, so die Koblenzer Verwaltungsrichter. Denn nach der einschlägigen Vorschrift im Landesbeamtenversorgungsgesetz verliere ein Ruhestandsbeamter, der wegen einer nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden sei, seine Pensionsansprüche. Diese Vorschrift sei hier anwendbar, obwohl die strafgerichtliche Verurteilung wegen mehrerer begangener Straftaten erfolgt sei. Denn auch ein Ruhestandsbeamter, der durch mehrere Rechtsverstöße zu einer solchen Freiheitsstrafe verurteilt worden sei, habe sich für den öffentlichen Dienst nicht weniger untragbar gemacht als ein Beamter, der eine solche Strafe bereits durch einen einzigen Rechtsverstoß verwirkt habe.

Ob das Beamtenverhältnis des Antragstellers mit dem Eintritt in die Landesregierung – dann seien alle Straftaten ohnehin nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses begangen worden – oder erst nach seinem Rücktritt als Finanzminister geendet habe, könne offenbleiben. Gehe man von Letzterem aus, seien die Untreuetaten vor, die uneidliche Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz aber nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangen worden. An dem Verlust der Pensionsansprüche ändere dies hingegen nichts, so die Verwaltungsrichter. Anders als der Antragsteller meine, könne es nicht auf eine isolierte Betrachtung der für die Taten vor und nach dem Ruhestandseintritt festgesetzten Einzelstrafen ankommen. Denn es ergebe sich ein nicht mit dem Gesetzeszweck (Integrität des Berufsbeamtentums und Ansehen des öffentlichen Dienstes) vereinbarer Wertungswiderspruch, wenn ein Beamter, der zu einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren verurteilt und dessen Taten vor und nach der Beendigung seines Beamtenverhältnisses begangen worden seien, gegenüber demjenigen privilegiert würde, der sämtliche Straftaten nach dem Ende seines Beamtenverhältnisses begangen habe. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

Pressemitteilung

Verwaltungsgericht Koblenz

Das Landgericht Koblenz hat den ehemaligen Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz Ingolf Deubel (Hier in der Mitte beim damaligen Spatenstich zur Neugestaltung des Nürburgrings) wegen Untreue in vier Fällen und falscher uneidlicher Aussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Foto: Archiv / Christian Fiala

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Kommentare
24.11.202009:51 Uhr
Gabriele Friedrich

@Peter Schwarz
hat man Sie in die Erwerbsminderungsrente gesteckt? Wenn Sie 45 Jahre gearbeitet haben, dann kann doch die Summe von 650Euro nicht stimmen?
Grundsätzlich können Sie mit der Grundsicherung im Alter aufstocken, aber wirklich weiter hilft Ihnen das nicht. Das ist die größter Frechheit, was sich der Staat ( vor allem durch die SPD )
geleistet hat. Auch die neue "Grundrente" ein 100%-Chaos und Versagen. Man sieht, das die SPD ebenfalls nichts wie Armut und Entsetzen bringt.
Wer diese Partei noch wählt, ist mit schuld am Elend anderer.
Nebenjob? Schwarzarbeit- ist schon "Notwehr" in Deutschland.
Dieser Finanzminister müsste, falls er ein Haus hat, dieses verkaufen und den Schaden vom Erlös bezahlen- und dann ab zum Sozialamt oder Jobcenter.
Diese bornierten Leute, die selbst auch Standesdünkel haben und ja letztlich alle betrügen, gehören raus aus dem sozialen Status. Ab zum Jobcenter und jeden Drecksjob annehmen, den es gibt. Nur so können die das kapieren, was sie anrichten

23.11.202015:49 Uhr
juergen mueller

Chapeau Frau Friedrich.

23.11.202014:49 Uhr
Peter Schwarz

Das wurde auch Zeit. Wie kann ein Vorbestrafter weiterhin seine Beamtenbezüge erhalten. Durch seine Machenschaften und die Schließung des Neubaus haben viele Mitarbeiter, darunter auch ich und meine Frau, ihre Arbeit verloren. Unsere Verluste von der Zeit müsste der Herr Exminister ebenfalls ausgleichen. Aber die Herren haben auch ohne Ihre Bezüge genug beiseite geschafft. Er müsste, so wie ich, mit 650€ Rente auskommen.

23.11.202012:48 Uhr
Gabriele Friedrich

Das ist auch richtig so. Davon abgesehen, sollte Deutschland erkennen, das wir diese Hundertschaften von Beamten gar nicht mehr zahlen können. 3,7 x so hohe Pensionen wie ein schwer arbeitender Mensch bekommt, ist auch eine Unverschämtheit.
Genau wie die Schweiz es vorgemacht hat, plädiere ich für die Abschaffung des Beamtentums. Unkündbare Beamte- wo man hinsieht und vieles liegt im Verborgenen. Beamte haften für Fehler auch nicht, genau wie Ärzte und Politiker.
Auch Lehrer sollten nicht verbeamtet werden, sondern genau wie jeder Angestellte nach Leistung bezahlt und beurteilt werden.
Nur die wichtigsten Posten sollten mit Beamten besetzt sein.
Der neue Unsinn, das Beamte erst ab 30 J. in die Sozialkassen zahlen sollen, das kann man auch rückwirkend machen. Diese Gruppe hat bisher am wenigsten für die Bevölkerung getan.
Die Ermessensgrenze wird auch nach Sympathie eingesetzt und ist nur 1 cm von der Willkür entfernt. Mir persönlich stinkt das ganz gewaltig.

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