Politik | 17.01.2017

Westerwaldkreis- AbfallwirtschaftsBetrieb

Einsammlung von Sonderabfällen aus Haushalten

Höhr-Grenzhausen. Die Einsammlung von Sonderabfällen aus Haushalten findet in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen am Samstag, 28. Januar in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr statt. Sonderabfälle können die Bürger der Verbandsgemeinde an diesem Tag an der dafür eingerichteten mobilen Sammelstelle abliefern, und zwar in Höhr-Grenzhausen, Turnhalle VFL-Heim Stadtteil Grenzhausen, Teplitz-Schönauer-Straße/Ecke Turnstraße.

Unter Aufsicht einer ausgebildeten Fachkraft werden dort umweltschädliche Sonderabfälle aus Haushalten wie z.B. Lack-rückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Haushaltsbatterien, ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) etc. in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei angenommen. Ebenso Leuchtstoffröhren bis max. 20 Stück pro Anlieferer. Für die Entsorgung größerer Mengen stellen Sie bitte vorab eine Anfrage an die Abfallberatung des WAB in Moschheim, Tel: 02602 / 6806-55.

Auch Elektro- und Elektronikkleingeräte wie z.B. Handy, Föhn, Rasierapparat, Kaffeemaschine etc. bis max. der Größe eines Haushaltsstaubsaugers werden am Umweltmobil kostenfrei angenommen; ebenfalls nur in haushaltsüblichen Mengen. Elektro- und Elektronikgroßgeräte wie z. B. Fernseher, PC, Spülmaschine, Waschmaschine und ähnliches werden vom WAB nach telefonischer Anmeldung unter 02602/6806-55 kostenfrei vor Ort bei den Privathaushalten abgeholt. Feuerlöscher werden gegen Gebühr angenommen: 10 EUR/Stück bei max. 2 Stück pro Anlieferer.

Hinweise:

1. Das Entsorgungsangebot gilt ausschließlich nur für Sonderabfälle aus Haushalten der benannten Verbandsgemeinde.

2. Gewerbetreibende wenden sich unmittelbar entweder an die Fa. REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG, 56626 Andernach, Tel.: 02632/81004-11 oder die Fa. Bellersheim Abfallwirtschaft GmbH, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/802-800 bzw. an eine andere für die Entsorgung von Sonderabfällen zugelassene Entsorgungsfirma.

3. Altöl (technisches Öl) kann auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bei den mobilen Sammlungen nicht mehr angenommen werden. Bitte berücksichtigen Sie hierzu, dass die gewerblichen Verkaufsstellen von Motor- und Getriebeöl gesetzlich verpflichtet sind, mengengleich zum veräußerten Öl gebrauchtes Altöl kostenfrei zurückzunehmen. Alternativ dazu können Sie Altöl auf der stationären Sonderabfallannahmestelle im Betriebshof des WAB in Moschheim gegen Gebühr zur Entsorgung anliefern.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger/Anlieferer gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Entsorgungsfahrzeuge zu unterlassen, um Gefährdungen von Umwelt und Personen - insbesondere von Kindern - zu vermeiden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55. Dort erhalten Sie u.a. Auskunft darüber, zu welchen anderen Terminen Sie Sonderabfälle auf dem Betriebshof des WAB in Moschheim selbst anliefern können.

Pressemitteilung des

Westerwaldkreis-

AbfallwirtschaftsBetrieb

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