Ortsgemeinde Löf-Kattenes
Erschließung des Baugebietes „Fünf Morgen“
Löf. Das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel hat der Ortsgemeindeverwaltung einen aktualisierten Verfahrenszeitplan für das Baugebiet „Fünf Morgen“ vorgelegt. Demnach startet die Ausschreibung für die Erschließung des Baugebietes Mitte Oktober. Mit dem Beginn der Bauarbeiten zur Erschließung kann damit erst im Frühjahr 2024 begonnen werden. Man geht beim Bauamt erfahrungsgemäß von insgesamt zehn Monaten Bauzeit aus. Weil private Bauherrn erst nach Abschluss der Erschließung mit ihren Vorhaben starten können, muss aktuell davon ausgegangen werden, dass dies frühestens im Frühjahr 2025 der Fall sein wird. Mithin ist das mehr als acht Monate später als bisher angekündigt.
Woran liegt das? Hintergrund ist zum einen die neue Ersatzbaustoffverordnung, welche eine Aktualisierung des bereits vorliegenden Baugrundgutachtens erforderlich machte. Die zuständigen Labore waren bei der Beprobung ebenfalls überlastet, was zu weiteren zeitlichen Verzögerungen führte. Letztendlich zogen sich auch die Abstimmungsgespräche von Bauamt und Planer mit einzelnen Versorgungsträgern länger hin als erwartet. Für die Bauwilligen bedeutet dies, dass leider noch länger gewartet werden muss. Da die qm-Preise für die gemeindeeigenen Grundstücke ebenfalls erst nach Abschluss der Ausschreibung festgelegt werden können, wird auch der Verkauf dieser Grundstücke sich bis Anfang 2024 verschieben. Für alle Betroffenen sicher eine ärgerliche, in Zeiten steigender Bauzinsen möglicherweise sogar eine prekäre Entwicklung. Leider hat die Ortsgemeindeverwaltung auf diese Rahmenbedingungen keinen Einfluss.
Pressemitteilung der
Ortsgemeinde Löf-Kattenes
