Politik | 04.02.2026

FWM warnt: Der WKB-Straßenbau darf kein Lückenfüller sein

Gehwegerneuerung „Im Möhren“: FWM sieht keine Grundlage für WKB-Abrechnung, Stadt rechnet Gehwegerneuerung im „Möhren“ über den WKB ab!

WKB Satzung: Zur Bezahleinheit 7 schickte die Stadtverwaltung ersten Zahlbescheiden Ende letzten Jahres und rund 300 Widersprüche liegen bereits vor.  Foto: Stadt Mayen

Mayen. In der aktuellen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) der Stadt befasste sich die Beschlussvorlage 8054/2026 mit der Erneuerung eines großen Teils der Gehwegflächen in der Straße „Im Möhren“.

Trotz einiger kritischer Anmerkungen aus der CDU-Fraktion zum Projekt und Fragen zu seiner Abrechnung über den Wiederkehrenden Beitrag Straßenbau (WKB) zu Lasten der Bezahleinheit 1 stimmten nur die Ausschussmitglieder der Freien Wähler Mayen (FWM) gegen die durchaus in der vorgelegten Form fragwürdige Vorlage. Die FWM-Ausschussmitglieder stimmten mit Nein, weil die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umlage der Kosten über den WKB nach ihrer Einschätzung nicht gegeben sind. Die FWM sieht die Maßnahme als notwendige Begleitmaßnahme des derzeitigen Glasfaserausbaus in dieser Straße, deren Finanzierung nicht über die Bürgerinnen und Bürger mittels WKB erfolgen sollte. Da ja generell in der Bezahleinheit 7 zu den ersten Zahlbescheiden Ende letzten Jahres rund 300 Widersprüche vorliegen, haben die von der Maßnahme im „Möhren“ jetzt wiederum betroffenen Bürgerinnen und Bürger dieser Abrechnungseinheit ein Anrecht auf eine genaue Überprüfung von deren Abrechenbarkeit nach den Rechtsgrundlagen zum WKB!

Dabei bewerten die Freien Wähler der FWM drei Aspekte der mehrheitlich vom HFA beschlossenen Verwaltungsvorlage besonders kritisch: 1. Die Maßnahme ist keine eigenständige Erneuerungsmaßnahme, d. h. die geplanten Arbeiten erfolgen ausschließlich als Begleitmaßnahme des FTTH-Glasfaserausbaus. Es handelt sich aus FWM-Sicht deshalb um eine instand setzende Wiederherstellung, nicht um eine eigenständige Erneuerung der Gehwege. 2. Sie bietet keinen funktionalen oder technischen Mehrwert, denn die Gehwege behalten Breite, Linienführung und Ausstattung bei. Eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsanlage findet nicht statt, weshalb eine Umlage über den wiederkehrenden Straßenbeitrag (WKB) nach Auffassung der FWM nicht gerechtfertigt ist. 3.

Die Eigenständigkeit der Maßnahme ist nicht gegeben: Die Arbeiten stehen vielmehr in engem Zusammenhang mit den Bauarbeiten der Deutschen Telekom und werden anteilig von ihr finanziert. Damit entsteht für die Kommune kein klassischer „Beitragsanlass“ im Sinne des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz. Für die Freien Wähler Mayen ergibt sich als Fazit aus der Beschlussvorlage und Abstimmung im HFA, dass auch die übrigen Ratsfraktionen sich zukünftig kritisch mit der WKB-Abrechnung bzw. Abrechenbarkeit weiterer Bürgersteige im Rahmen des Glasfaserausbaus befassen müssen. Denn insgesamt haben alle Ratsgruppierungen die Pflicht, darauf zu achten, dass in Mayen Straßenausbaubeiträge ausschließlich für echte (!) Erneuerungsmaßnahmen eingesetzt werden, die einen feststellbaren Mehrwert für die Allgemeinheit bringen – nicht für Kosten, die mit Hilfe des umstrittenen WKBs auf die zahlungspflichtigen Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden.

Wer unter diesen Voraussetzungen dennoch wiederkehrende Beiträge erheben will, geht ein hohes rechtliches Risiko ein: Widersprüche, Klagen, Rückabwicklung – und am Ende zahlen nicht die Beitragspflichtigen, sondern die Stadt. „Das ist weder rechtssicher noch politisch verantwortbar. Beitragserhebung ohne tragfähige Rechtsgrundlage untergräbt den Vertrauensschutz der Bürgerinnen und Bürger“, betont Hans-Georg Schönberg für die FWM-Fraktion.

Pressemitteilung FWM

WKB Satzung: Zur Bezahleinheit 7 schickte die Stadtverwaltung ersten Zahlbescheiden Ende letzten Jahres und rund 300 Widersprüche liegen bereits vor. Foto: Stadt Mayen

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Kommentare
07.02.202615:02 Uhr
Rolf Stern

Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Raum für politische Wunschinterpretationen. Nach § 10 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz sind Erneuerung, Verbesserung und Umbau öffentlicher Verkehrsanlagen beitragspflichtig. Gehwege gelten laut ständiger Rechtsprechung als integraler Bestandteil solcher Anlagen. Eine grundhafte Gehwegerneuerung ist damit eindeutig beitragspflichtig. Die Behauptung der FWM, es handele sich um „keine eigenständige Maßnahme“, ist juristisch unzutreffend, da das KAG keine bauliche Eigenständigkeit verlangt.
Auch das OVG Rheinland-Pfalz stellte mehrfach klar, dass Erneuerungen beitragspflichtig bleiben, selbst wenn sie im Zusammenhang mit Fremdbaumaßnahmen, etwa dem Glasfaserausbau, erfolgen. Ebenso ist das Argument eines fehlenden „Mehrwerts“ rechtlich irrelevant. Eine Erneuerung dient der Wiederherstellung des Gebrauchswerts und ist ebenso beitragspflichtig wie eine Verbesserung.
Die Beteiligung der Telekom reduziert lediglich Kostenanteile, hebt jedoch die Beitr

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