Politik | 26.01.2018

Leserbrief zur Umnutzung des Alten Rathauses

Fachlich absolut kompetente Bewertung wurde ausgesprochen

Aufgrund meiner früheren Tätigkeit bei der oberen Denkmalschutzbehörde (Bez.Reg. Koblenz, jetzt ADD Trier) erlaube ich mir, ebenfalls eine Bewertung zur geplanten Nutzungsänderung des Alten Rathauses abzugeben.

Die obere Denkmalschutzbehörde muss dann entscheiden, wenn die untere Denkmalschutzbehörde mit der Denkmalfachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege) keine Einigung erzielt. Hierzu kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass die Denkmalfachbehörde sehr restriktive Bewertungen im Rahmen der Denkmalpflege vornimmt.

Wenn nun nach meinem Kenntnisstand sowohl die untere Denkmalschutzbehörde als auch das Landesamt für Denkmalpflege keine Einwände gegen die Umnutzung und moderate innere Umgestaltung des historischen Rathauses vorbringen, sprechen nach meiner Auffassung keine denkmalpflegerischen Gründe mehr gegen die vorgesehene gastronomische Nutzung im Erdgeschoss, da eine fachlich absolut kompetente Bewertung ausgesprochen worden ist. Das z.Z. vorhandene Tourismusbüro entspricht auch nicht einer klassischen Nutzung in einem Alten Rathaus, so dass eine Nutzung z.B. als Ratskeller mit Bierausschank in Anlehnung an die historische Bausubstanz sogar als sinnvoll erachtet werden kann. Dies würde zu einer Belebung des Marktplatzes auch in den Abendstunden beitragen, an denen der Marktplatz zeitweise wie ausgestorben wirkt.

Eine öffentliche Auslegung der denkmalpflegerischen Bewertungen der Fachbehörden hielte ich aufgrund der heißen Diskussionen in dieser Sache für sinnvoll.

Das entscheidende Kriterium in dem Zusammenhang dürfte allerdings in der zukünftigen Unterbringung des Tourismusbüros liegen. Hier muss meines Erachtens zwingend vorab geklärt werden, dass keine zusätzlichen finanzielle Belastungen auf die Stadt zukommen und ein attraktiver Standort gefunden wird.

Hans Windolf, Mayen

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