Politik | 20.04.2020

FWG im Kreistag Ahrweiler

Falschmeldungen der Kreis-SPD zur Kindertagespflege

Kreis Ahrweiler. In einer Pressemitteilung behauptet die Kreis SPD, dass die FWG das derzeit noch geöffnete Angebot zur Kindertagespflege schließen möchte. Das ist sinngemäß falsch und die SPD müsste dies normalerweise auch wissen. Der FWG geht es um die grundsätzliche Haltung des Landes zur Kindertagespflege.

Am 14.12.2019 hat die FWG Kreis Ahrweiler die zuständige Ministerin Stefanie Hubig wegen der Kindertagespflege angeschrieben. In Rheinland-Pfalz wird diese, im Gegensatz zu den meisten Bundesländern, vom Land nicht gefördert. Im Rahmen des Kita-Zukunftsgesetzes wird aber dann lauthals propagiert: „Beitragsfrei, gerecht und gut“. Es kann nicht gerecht sein, wenn die Kinderbetreuung in den Förderrichtlinien außen vor gelassen wird und es kann dann folgerichtig auch nicht korrekt sein, wenn das Land die Tagesmütter im Regen stehen lässt. Mit Schreiben vom 26.03.2020 haben wir dann eine Antwort seitens der Ministerin erhalten.

Da steht dann beispielsweise die Aussage: „Das Land entlastet die Eltern und Familien in erheblichem Umfang und sorgt für Chancengerechtigkeit von Anfang an. Die Aussage von Anfang an wäre dann korrekt, wenn das Land auch die Kinder ab einem Jahr freistellen würde. Weiterhin gibt es keine finanzielle Beteiligung des Landes an der Kindertagespflege, obwohl der Bund bei seiner Förderung, die die Kindertagespflege mit der Förderung der Einrichtungen gleichstellt, den Ländern dafür Mittel zur Verfügung stellt. Das Land geht hin und wälzt die Verantwortung auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe ab und behauptet frech, dass dadurch die unmittelbaren Gestaltungs- und Eingriffsmöglichkeiten seitens des Landes deutlich eingeschränkt wären - so kann man es auch sehen! Dann kommt noch der entscheidende Satz: „Es bleibt den Jugendämtern unbenommen, Eltern hier zu entlasten“. Genau das macht der Kreis, er übernimmt die laufenden Zahlungen bis zum 19.04.2020.

Bis heute hat die Kreis-SPD es nicht geschafft bzw. zumindest nicht dargelegt, dass sie sich für eine Bezuschussung der Kindertagespflege durch das Land einsetzt. Selbst in dem Infektionsschutzgesetz § 33 Gemeinschaftseinrichtungen sind Kindertagestätten und Kinderhorte gleichgestellt – nur beim Land Rheinland-Pfalz nicht.

Grundsätzlich müsste das Land die kostenfreie Betreuung auf alle Kinder ab zwei Jahren gewährleisten.

Pressemitteilung

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