Politik | 25.11.2022

Dirk Herber, CDU: „Zum wiederholten Mal legt die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss Flut Unterlagen zu spät vor.“

Flut-Ausschuss: Opposition wirft Regierung Verfassungsbruch vor

Flutschäden in Ahrweiler.  Foto: ROB

Mainz. „Erneut sind weitere Akten aufgetaucht, die dem Untersuchungsausschuss seit Monaten hätten vorliegen müssen. Die Regierung von Ministerpräsidentin Dreyer versagt nicht nur bei der Aufklärung der Flutkatastrophe, sondern behindert zusätzlich die Ausschussarbeit. Die nicht fristgerechte Vorlage von Unterlagen ist ein schwerwiegendes Versäumnis, hier geht es um einen glatten Verfassungsbruch, bescheinigt durch den eingesetzten Revisor.

Die tröpfchenweise Nachlieferung führt nicht zuletzt dazu, dass sich wichtige Vernehmungen verzögern, wie auch die der Ministerpräsidentin. Das alles, weil die von ihr geführte Regierung ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Aktenvorlage nicht vollständig nachkommt. Berührt ist damit das zentrale Element des Untersuchungsausschussrechts, denn das Recht auf Aktenvorlage gehört zum Kern des parlamentarischen Untersuchungsrechts.

Wer so mit der Verfassung umgeht, verspielt jedes Vertrauen in einen ernsthaften Willen zur Aufklärung einer Katastrophe, die viele Menschenleben gekostet hat. Die hierfür angeführten Begründungen überzeugen nicht, klingen nach faden Ausreden und verstärken das Bild einer Regierung die ihr Versagen in der Flutnacht vertuschen will. Fest steht, die Ministerpräsidentin hat organisatorisch ihre Strukturen absolut nicht im Griff.“ Pressemitteilung

CDU-Landtagsfraktion

Rheinland-Pfalz

Flutschäden in Ahrweiler. Foto: ROB

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Kommentare
26.11.202211:54 Uhr
juergen mueller

Was sind das für Akten? Ist deren Inhalt maßgebend für Schuld oder Unschuld, für Versäumnisse u. Verfehlungen auch von Frau Dreyer?
Die Opposition will weitere Köpfe rollen sehen u. packt ihren altbekannten Vorschlaghammer aus, ohne jedoch (wie hier) konkret zu werden.
Ein unfaires, zugleich intrigantes Spiel.
Weiß man selbst überhaupt, worum es sich bei dem Inhalt der Akten dreht oder zieht man einfach seine nicht beweisbaren Schlüsse alleine aus deren Vorhandensein?

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