Politik | 27.10.2025

SPD Lahnstein, FBL Lahnstein und Bündnis 90/Die Grünen Lahnstein

Gebührenpflichtige Straßenreinigung wird abgelehnt

Nach § 5 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) können Gemeinden für öffentliche Leistungen wie die Straßenreinigung Gebühren erheben – sie müssen es aber nicht. Die Finanzierung kann somit auch aus allgemeinen Haushaltsmitteln, also aus Steuergeldern, erfolgen. Foto: Jochen Sachsenhauser

Lahnstein. Die Fraktionen von SPD, FBL und Bündnis 90/Die Grünen lehnen den Entwurf der neuen Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung, die von der Stadtverwaltung in den Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung eingebracht wurden, entschieden ab.

Der Ausschuss hat die Vorlage der Verwaltung bereits abgelehnt. Trotzdem soll das Thema auf Wunsch des Oberbürgermeisters, der über die Aufnahme und Beratungsfolge von Anträgen entscheidet, auch im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Stadtrat erneut beraten werden.

Im Bauausschuss hatten sich CDU und ULL gemeinsam mit Oberbürgermeister Lennart Siefert für die Einführung einer gebührenpflichtigen Reinigung der Fahrbahn durch die Stadt ausgesprochen.

Nach dem Beschluss dieser Satzung wären die Straßenanlieger weiterhin wie bisher verpflichtet, den Gehweg selbst zu reinigen, während die Stadt die Reinigung der Fahrbahn übernehmen und dafür Gebühren von den Bewohnerinnen und Bewohnern der zu reinigenden Straßen erheben würde.

Aus Sicht der ablehnenden Fraktionen und vieler Bürgerinnen und Bürger ist dies jedoch nicht gerechtfertigt. In zahlreichen Straßen ist eine Reinigung bis zur Fahrbahnmitte durch Anlieger wegen der Verkehrsgeschwindigkeit und Fahrzeugdichte gefährlich. Daraus den Schluss zu ziehen, dass Anlieger deshalb Reinigungsgebühren zahlen sollen, ist aus Sicht der drei Fraktionen nicht sachgerecht.

„Die Reinigung der Fahrbahn ist besonders bei sehr hohen Verkehrsdichten eine öffentliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte und keine zusätzliche Belastung für Anlieger, die ohnehin schon unter Verkehr, Lärm und Abgasen leiden“, betont SPD-Stadtrat Herbert Fuß.

Die geplante Einführung einer gebührenpflichtigen Straßenreinigung ab dem 1. Januar 2026 würde insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner stark befahrener Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen finanziell zusätzlich belasten, da die Fahrbahnen dieser Straßen dann bis zu zweimal wöchentlich von der städtischen Kehrmaschine gereinigt werden sollen. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass die Stadt die Reinigungspflicht in diesen Straßen rechtlich auch selbst übernehmen kann, ohne Gebühren zu erheben. Das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz ermöglicht auch eine Finanzierung über den städtischen Haushalt, sodass eine städtische Reinigung der Fahrbahnen möglich ist, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten. Eine gesonderte Gebührenerhebung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, auch wenn dies angesichts der angespannten Haushaltslage in Lahnstein eine Herausforderung darstellt.

Zudem bestehen erhebliche praktische Bedenken gegen die geplante Satzung. Umfangreiche Parkverbote zu bestimmten Zeiten würden weitere Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen. Darüber hinaus ist bislang unklar, ob die Stadt personell bereits so ausgestattet ist, dass sie ihrer eigenen Reinigungspflicht in den von ihr betreuten Bereichen tatsächlich vollumfänglich nachkommen kann.

Gleichzeitig betonen die Fraktionsvorsitzenden Jochen Sachsenhauser (SPD), Reiner Burkhard (FBL) und Jutta Niel (Bündnis 90/Die Grünen), dass auch die Bürgerinnen und Bürger eine Verantwortung für das Stadtbild tragen. Sie appellieren an alle Lahnsteinerinnen und Lahnsteiner, ihren Reinigungspflichten nachzukommen. Dies sei umso wichtiger, da die illegale Müllentsorgung im Stadtgebiet und im städtischen Wald zuletzt deutlich zugenommen habe.

Die Fraktionen fordern die Verwaltung auf, lösungsorientiert vorzugehen, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich finanziell zu belasten. Zunächst sollte mit Eigentümerinnen und Eigentümern das Gespräch gesucht werden, wenn die verpflichtende Reinigung nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Aus einer Anfrage der SPD-Fraktion an die Verwaltung geht hervor, dass die Zahl der schriftlichen Aufforderungen zur Reinigung in den vergangenen Jahren bereits deutlich zugenommen hat – insbesondere seit der personellen Verstärkung des Ordnungsamtes. Allerdings ist kein einziger Fall seit 2017 dokumentiert, in dem tatsächlich ein Bußgeld verhängt werden musste, weil Anlieger ihrer Reinigungspflicht nach der schriftlichen Aufforderung nicht nachgekommen sind.

Auf diese Weise, so sind sich die Fraktionen einig, kann das Stadtbild durch konsequente Ansprache und Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden – ohne neue Gebühren, deren Bearbeitung zudem mit zusätzlichem städtischem Personal- und Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

Pressemitteilung SPD Lahnstein, FBL Lahnstein und Bündnis 90/Die Grünen Lahnstein

Nach § 5 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) können Gemeinden für öffentliche Leistungen wie die Straßenreinigung Gebühren erheben – sie müssen es aber nicht. Die Finanzierung kann somit auch aus allgemeinen Haushaltsmitteln, also aus Steuergeldern, erfolgen. Foto: Jochen Sachsenhauser

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