Immer noch kein Beginn der Baumaßnahme „Vinxtbachbrücke Gönnersdorf“
Gönnersdorf. Seit dem Vinxtbach-Hochwasser vom 14.07.2021 und der seit diesem Zeitpunkt vorgenommenen Sperrung der beschädigten Gönnersdorfer Vinxtbachbrücke sind zwischenzeitlich mehr als 4 Jahre vergangen. Nachdem es am 06.03.2024 einen Bewilligungsbescheid des Landes zur Kostenübernahme für einen Neubau der Brücke gegeben hat, konnte die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme durchgeführt und am 19.05.2025 – also vor mittlerweile fast 5 Monaten – durch den Gemeinderat Gönnersdorf die Auftragsvergabe zur Durchführung der o. a. Maßnahme mit einem Auftragsvolumen von rd. 358.000 FWG beschlossen werden. In der von der Verwaltung veröffentlichten Ausschreibung war als spätester Termin für den Baubeginn der 25.07.2025 und die Fertigstellung der Maßnahme bis zum 30.01.2026 verbindlich vorgegeben.
Nachdem sich bis Ende Juli 2025 immer noch kein Baubeginn andeutete, hatte die FWG-Fraktion im Gemeinderat Gönnersdorf bei der Verwaltung nach den Gründen bzw. dem voraussichtlichen Beginn der Baumaßnahme nachgefragt. Die Verwaltung begründete die eingetretene Verzögerung mit Betriebsferien der beauftragten Firma und - mit Blick auf die beabsichtigte Nutzung von Teilen des Dorfplatzes als Materiallager - mit der Gönnersdorfer Kirmes (1. bis 4.8.). Der Bauausführungsbeginn sei nunmehr für „Mitte September festgelegt“ worden. Auf eine „direkt einsetzende Bautätigkeit“ werde von Seiten der Verwaltung „mit Nachdruck“ hingewirkt. Da zwischenzeitlich auch der von der Verwaltung genannte verlängerte Zeitpunkt für den Beginn der Maßnahme um mehrere Wochen verstrichen ist, hat die FWG-Fraktion jetzt die Bauabteilung um Mitteilung gebeten, aus welchen Gründen auch der für Mitte September 2025 „festgelegte“ Bauausführungsbeginn nicht eingehalten wurde, wann nunmehr mit Beginn der Baumaßnahme zu rechnen ist und inwieweit der für die Fertigstellung der Maßnahme vorgegebene – bereits um einen Monat verlängerte - Termin (jetzt der 28.02.2026) noch eingehalten werden kann bzw. auch dieses Zeitfenster erneut nach hinten geschoben werden muss.Pressemitteilung
der FWG-Fraktion im Gemeinderat Gönnersdorf
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