„Elementarschäden: Braucht es eine Pflichtversicherung?“ in BLICK aktuell 32/24
Klare Vorgaben für Versicherer
Als Grundeigentümer einer Immobilie am Rheinufer sehe ich das jahrelange Versagen unserer Politiker, hier klare Vorgaben für die Versicherungswirtschaft festzuschreiben. Nur wenn die Elementarschadenversicherung fester Bestandteil aller Gebäudeversicherungs-Verträge wird, ist diese für den einzelnen Versicherungsnehmer finanzierbar und das „Ausgrenzen“ von Objekten in Hochwasser-Zonen drei oder vier wäre passé.
Zwar bieten viele Gesellschaften solche Verträge auf dem Papier zu horrenden Preisen an, nur im konkreten Fall erfolgen Absagen oder Stillschweigen an den Versicherungskunden. Dies zeigt, dass die Versicherungswirtschaft klare Konturen statt beliebiger Spielräume braucht, um so die Risiken als auch die Kosten für den Versicherungskunden überschaubar und verbindlich zu gestalten.
Drei Jahre nach der Ahr Katastrophe bleibt resümierend festzustellen, außer Nebelkerzen, einigen öffentlichen Denkansätzen auch von Justizminister Buschmann, ist nichts Konkretes geschehen, außer dass die Versicherer ihre Risiken weiter reduzieren konnten, siehe das Zonen-Kataster. Gerd Göllner,
Bad Breisig