Politik | 15.10.2021

Arbeitskreis Bahnlärm Rhein/Mosel

Lärmschutz an Schienenwegen

Forderungen an SPD, Bündnis90 / Die Grünen und FDP

Region. Der „Arbeitskreis Bahnlärm Rhein/Mosel“ ist der Zusammenschluss von Bürgerinitiativen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Wir appellieren an die politischen Parteien, im Koalitionsvertrag der kommenden Bundesregierung die Weichen für eine Verbesserung des Lärmschutzes an Schienenwegen zu stellen.

Obwohl mit dem Schienenlärmschutzgesetz 2017 ein erster Schritt zur Bekämpfung von Lärmspitzenwerten getan wurde, bleiben die Anlieger an Bestandsstrecken insbesondere des Schienengüterverkehrs unzumutbaren und gesundheitsschädigenden Lärm- und Erschütterungsbelastungen ausgesetzt. Die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie des rollenden Materials auf der Schiene bleiben eine zentrale Aufgabe für die Verkehrs-, Gesundheits- und Umweltpolitik.

Der Arbeitskreis Bahnlärm Rhein/Mosel erhebt konkret die folgenden Forderungen

1. Lärmvorsorge für alle: Gesundheitsschutz vor Wirtschaftsinteressen: Einführung von zeitgemäßen Immissionsgrenzwerten (Lärm/Erschütterungen) auch an den Bestandsstrecken des Schienenverkehrs. Des Weiteren muss ein systematischer gesetzgeberischer Modernisierungsdruck auf den Bestand an Schienenfahrzeugen ausgeübt werden. Strengste Lärmgrenzwerte bei Neuanschaffungen von rollendem Material müssen eingeführt werden. Dies muss durch eindeutige gesetzliche Regelungen sichergestellt werden.

2. Gesamtlärm-Beurteilung: Der Gesamtlärm von Luftverkehrs-, Straßen-. Wasser- und Schienenwegen muss endlich als Beurteilungsgrundlage von Schutzmaßnahmen definiert werden. Obwohl von Bundesrat und Fachleuten seit den 1990er Jahren gefordert, ist dies noch immer nicht geschehen.

3. „Bestandsschutz“ darf nicht länger Freibrief sein: Der Begriff der „wesentlichen Änderung“ im Bundes-Immissionsschutzgesetz muss ausgeweitet werden auf Änderungen der Netznutzung, die deutliche Änderungen der Lärm- und Erschütterungsemissionen bewirken können. Dies sind insbesondere die Erhöhung von Zugfrequenzen, die Erhöhung von Achslasten, die Erhöhung von Geschwindigkeiten sowie bauliche Veränderungen (z.B. Einbau von Betongleisschwellen statt Holz etc.). Maßgeblich sein müssen die Veränderungen seit Inkrafttreten des BImSchG 1974.

4. Nachtruhe-Anspruch: Insbesondere nächtlicher Lärm führt zu Krankheit und zu vorzeitigen Todesfällen. Ein Anspruch auf Nachtruhe in der Zeit von 22 bis 6 Uhr muss im Gesetz verankert werden. Die Anwohner an einer Schienenstrecke sind ebenso schutzwürdig wie zum Beispiel diejenigen an einer Autobahn oder an einem Flughafen.

5. Berechnungen und Bewertungen zum Schutz von Leben und Gesundheit: Lärm ist nicht nur durch rechnerische Mittelwerte, sondern auch durch Lärmspitzen definiert. Dies ist in besonderem Maße im Schienenverkehr der Fall. Daher müssen Immissionsgrenzwerte für Anwohner an Schienenverkehrswegen nicht nur Mittelungswerte, sondern auch Lärmspitzenwerte definieren.

6. Zum „System Bahn“ gehören auch die Anlieger: Zum „System Bahn“ gehören nicht nur Netzbetreiber, die Hersteller der Fahrzeuge und Gerätschaften, die Reisenden sowie die Transportunternehmen, sondern auch die Anwohner an Bahnstrecken. Es ist daher sicherzustellen, dass auch im BMVI Strukturen geschaffen werden, die sicherstellen, dass diese bedeutende Gruppe Gehör findet und ihre Interessen angemessene Beachtung findet.

7. „Handeln Sie entschlossen!“: Insbesondere die uralten Siedlungsräume in den Flusstälern wie Rhein und Mosel nehmen täglich Schaden durch den de facto unbegrenzten Lärm- und Erschütterungseintrag, vor allem durch internationalen Schienengüterverkehr. Daher fordert der Arbeitskreis Bahnlärm Rhein/Mosel für die oben genannten Punkte von einer zukünftigen Bundesregierung schnelles Handeln. Klare Festlegungen in einem Koalitionsvertrag, eindeutige gesetzliche Regelungen, konsequente Umsetzung auf der Exekutivebene!

Zusätzlich zu diesen bundespolitischen Erfordernissen fordern die unterzeichnenden Bürgerinitiativen für das nördliche Rheinland-Pfalz:

- Die Einrichtung eines Projektbeirats Lärmschutz für das untere Mittelrheintal (Koblenz-Bonn) sowie das Moseltal

- Eine Machbarkeitsprüfung und die kurzfristige Umsetzung konkreter Lärmschutzmaßnahmen an Rhein und Mosel

- Die Aufnahme des Neubaus einer Alternativtrasse zum Mittelrhein / zur Mosel in den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans

Pressemitteilung des

Arbeitskreises

Bahnlärm Rhein/Mosel

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Stefan Frings: Woher weiß der Besitzer das es zwei Lämmer waren ? Welches Schaf bekommt im September Lämmer ? Habe mit Kluwo Leuten gesprochen . Nichts deutet auf einen Wolfriss hin . Panikmache !!!!

Neue Haltepunkte für die Ahrtalbahn?

  • H. Müller: Das Foto zeigt Strommasten ohne jegliche Klettersperre. Hier wird es also zukünftig Stromunfälle geben wie leider an anderen elektrifizierten Bahnstrecken. Deutschlandweit geschieht fast alle 14 Tage...
  • Sabine Adomeit : Meines Erachtens kann auch nicht in jedem Ort eine Haltestelle errichtet werden (oder sogar zwei). Wie lange soll die Fahrt dann dauern? Aber es sollte gewährleistet sein, dass man an den vorhandenen Haltestellen (bspw.
  • Fritz Schwarz: Sehr geehrte Stadtverwaltung, für gewöhnlich halte ich mich mit Kommentaren in Bezug auf den Jugendfussball zurück. Schön, dass der Tus Mayen wieder Erfolge in diesem Bereich aufweisen kann. Aber...
Dauerauftrag 2025
Kreishandwerkerschaft
Baumfällung & Brennholz
Weinfest in Dernau
Anzeige zu Erhard Bußmann
Dilledapp-Fest Ettringen
Rechtsanwaltsfachangestellte
Anzeige Shop Eröffnung Tamaris
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel

Unbekannte versenden Briefe an ihre potentiellen Opfer

Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche: Bankkunden betroffen

Kreis Euskirchen. Die Polizei warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche, bei der Unbekannte Briefe an Bankkunden versenden. In den Schreiben werden die Kunden aufgefordert, ihr Online-Banking zu aktualisieren. Den Briefen ist ein QR-Code beigefügt, der die Kunden auf eine Website weiterleitet. Dort werden sie aufgefordert, persönliche Daten, unter anderem die Geheimzahl ihrer Girokarte, einzugeben.

Weiterlesen

40-Jähriger trat Opfer gegen Kopf und musste von Zeugen zurückgehalten werden

Fast 2,8 Promille: Betrunkener Fahrradfahrer schlägt auf Autofahrer ein

Euskirchen-Großbüllesheim. Am Donnerstag (18. September) kam es in der Großbüllesheimer Straße in Euskirchen-Großbüllesheim zu einem Polizeieinsatz, bei dem ein 40-jähriger Mann in Gewahrsam genommen wurde. Gegen 17.45 Uhr befuhr ein 38-jähriger Pkw-Fahrer aus Euskirchen die Großbüllesheimer Straße in Euskirchen-Großbüllesheim. Zum gleichen Zeitpunkt befand sich ein 40-Jähriger mit einem Fahrrad am Fahrbahnrand der Großbüllesheimer Straße.

Weiterlesen

Zwei zum Teil Schwerverletzte im Krankenhaus

A48: Reifenplatzer führt zu schwerem Unfall

Kaisersesch. Nach aktuellem Ermittlungsstand befuhr der 26-jährige Fahrzeugführer aus der Region Zweibrücken mit seinem Pkw die A48 aus Richtung Dreieck Vulkaneifel kommend in Fahrtrichtung Koblenz. Aufgrund eines Reifenplatzers verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam zunächst nach links von der Fahrbahn ab, kollidierte mit der Mittelschutzplanke, wurde von dieser nach rechts abgewiesen und stieß gegen die rechte Schutzplanke.

Weiterlesen

Dauerauftrag
Essen auf Rädern
Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Dauerauftrag Imageanzeige
Rund um´s Haus
Alles rund ums Haus
Heizölanzeige
Infoveranstaltung
Imageanzeige
5. KONEKT Rhein-Mosel
Expertise Bus
Michelsmarkt Andernach
Ausverkauf - Michelsmarkt
Auftragsnummer: 343358077AA vom 09.09.2025
Stellenausschreibung Azubi VG
Anzeige Andernach
Herbstmarkt Mertloch