Politik | 18.04.2024

Cornelia Weigand: „Unabhängig von der strafrechtlichen Betrachtung gibt es auch eine moralische Verantwortung“.

Landrätin: Einstellung der Ermittlung ist eine „schmerzhafte Botschaft“

Die Kreisverwaltung in Ahrweiler.  Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Statement von Landrätin Cornelia Weigand zum Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021:

„Es war wichtig, dass sich die Staatsanwaltschaft dezidiert mit der Flutkatastrophe auseinandergesetzt und versucht hat, die Geschehnisse inhaltlich in ihrer Komplexität zu erfassen. Die Ermittlungen gegen den damals politisch-Verantwortlichen wurden nun eingestellt – für viele von uns Betroffenen wohl eine schmerzhafte Botschaft. Auch wenn diese Entscheidung sicherlich nicht für jeden befriedigend ist, so wird damit zumindest der unbefriedigende Zustand der Schwebe nach fast drei Jahren beendet. Zugleich ist es sehr verständlich, wenn Angehörige und Hinterbliebene der Flutopfer ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

Jeder Mensch empfindet anders und wird für sich entscheiden, wie er darauf blickt. Unabhängig von der strafrechtlichen Betrachtung gibt es aus meiner Sicht in einer Situation wie am 14./15. Juli 2021 allerdings auch eine moralische Verantwortung. Bei einer Katastrophe dieser Dimension hätte wohl niemand fehlerfrei agiert. Aber gar nicht zu handeln, halte ich für keine Option. Von einem Landrat oder einer Landrätin erwarte ich, in einer solchen Lage vor Ort zu sein und das in der eigenen Macht Stehende für die Menschen zu tun.

2021 hat uns nur allzu deutlich vor Augen geführt, dass der Katastrophenschutz in der gesamten Bundesrepublik auf allen Ebenen nur unzureichend aufgestellt ist. Ein funktionierendes und resilientes System sowie die Bewältigung einer Katastrophe können und dürfen nicht von nur einer Person abhängig sein. Wir wissen nun, dass andere Strukturen notwendig sind. Der Kreis, das Land und der Bund arbeiten seither kontinuierlich daran, dass sich die Rahmenbedingungen in allen Bereichen des Brand- und Katastrophenschutzes verbessern und wir für eine Katastrophe dieses großen Ausmaßes besser gewappnet sind.

Als Kreis haben wir unter anderem eine Stabsstelle für den Brand- und Katastrophenschutz eingerichtet, die Neustrukturierung des Verwaltungsstabes ist weitestgehend vollzogen und der Aufbau des elektronischen Sirenenwarnnetzes in den ahranliegenden Gemeinden ist abgeschlossen. Auch die Technische Einsatzleitung als operativ-taktische Komponente wurde deutlich gestärkt – sowohl personell als auch was die technische und räumliche Ausstattung betrifft.

Jedoch muss landes- und bundesweit ein übergeordnetes System etabliert werden, das bei solchen Ereignissen greift. Denn die Flut-Katastrophe hat uns schmerzlich erfahren lassen, dass wir es zunehmend mit Extremereignissen zu tun haben, die innerhalb kürzester Zeit eine nationale Tragweite annehmen können. Das bedeutet auch, dass Aufgaben besser verteilt werden und verschiedene Stellen mit unterschiedlicher Fachexpertise stärker zusammenarbeiten müssen, um Prozesse effektiver zu gestalten. Die Bewältigung großer Katastrophen kann nicht allein auf betroffener lokaler Ebene und nicht allein von Ehrenamtlichen geleistet werden, ein übergeordnetes, professionelles Monitoring und Management solcher Lagen sind notwendig.

Rheinland-Pfalz baut den Katastrophenschutz im Land neu auf, unter anderem mit einem Lagezentrum für den Bevölkerungsschutz, und kommt so auch einer unserer Forderungen nach. Die damit verbundenen Hoffnungen auf eine übergeordnete Struktur und bessere Unterstützung sind groß.

Zusätzlich gilt es, das Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu überarbeiten, um zum Beispiel die Einsatzleitung bei kreis- oder länderübergreifenden Ereignissen klar zu definieren. Auch bundesweit muss der Katastrophenschutz, der derzeit noch einem Flickenteppich gleicht, insgesamt einheitlicher aufgestellt werden.“

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Die Kreisverwaltung in Ahrweiler. Foto: ROB

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