MdB Rudolph: Von der Sportmilliarde können auch Sportstätten an Rhein, Mosel und Lahn profitieren
Koblenz. Mit einer Investitionssumme von einer Milliarde Euro will der Bund dazu beitragen, dass zahlreiche sanierungsbedürftige Sportanlagen in Deutschland endlich modernisiert werden können. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags Anfang September beschlossen.
„Von der Sportmilliarde können auch Sportstätten hier bei uns an Rhein, Mosel und Lahn profitieren“, sagt der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph, der die parlamentarischen Verhandlungen zum inzwischen beschlossenen Bundeshaushalt 2025 als haushaltspolitischer Sprecher seiner Fraktion federführend geleitet hat.
„Wer den Zustand vieler Sportanlagen in unserem Land kennt, der weiß, dass es vielerorts Handlungsbedarf gibt. Und auch wenn der Investitionsbedarf bei den hierfür zuständigen Ländern und Kommunen insgesamt deutlich höher ist: Eine Milliarde Euro vom Bund in den nächsten vier Jahren sind ein kraftvolles Zeichen und können einiges bewegen“, sagt Rudolph. Sport stehe für Teamgeist, Fairness und Gemeinschaftsgefühl – „Werte, für die wir uns stark machen.“ Rudolph ist überzeugt, die Stärkung der Sportinfrastruktur leiste einen großen Beitrag zur Förderung der Gesundheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Deutschland.
Ein Großteil der Sportstätten wird genutzt von gemeinnützigen Vereinen, kommunalen Trägern und Schulen. Und gerade viele kleinere Kommunen sind bei Förderungen in der Vergangenheit oft an zu hohen bürokratischen Hürden gescheitert. Doch das soll bei der „Sportmilliarde“ anders sein. „Die Umsetzung als Modellprojekt sorgt für eine effiziente und unbürokratische Förderung. Und sie zeigt zugleich den Anspruch dieser Koalition: Wir modernisieren unser Land mit Hochdruck und konzentrieren uns dabei zunächst ganz bewusst auf die drängendsten Maßnahmen“, sagt der SPD-Abgeordnete.
Geplant sind deutliche bürokratischen Vereinfachungen und Verschlankungen. „Die Kommunen sind dabei Partner auf Augenhöhe. Die Fördermittel werden ihnen durch eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung pauschal in Form von sogenannten Selbstbewirtschaftungsmitteln zugewiesen. Zugleich werden ausufernde Förderbestimmungen, Zweckverwendungsnachweise und weitere Formalitäten reduziert. Das ist eine deutliche Verbesserung“, so Rudolph, der sich im Haushaltsausschuss, der letztlich über die Projektauswahl entscheidet, dafür einsetzen will, dass auch Projekte aus seinem Wahlkreis vom Bund gefördert werden.
Pressemitteilung des
Büro von Dr. Thorsten Rudolph