Politik | 23.04.2020, 09:48 Uhr

Innenminister Roger Lewentz fordert mehr Spielraum während der Corona-Krise

Mehr Handlungsspielraum für kommunale Finanzpolitik

Kommunale Haushalte sollen nicht zusätzlich belastet werden, wenn sie unter der Corona-Krise leiden

Rheinland-Pfalz. Die kommunalen Haushalte stehen durch die Folgen der Corona-Pandemie unter erheblichem Druck. „Das Ausmaß der Folgen auf die Menschen, die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht seriös einschätzen.

Dass die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Auswirkungen haben wird, zeichnet sich jedoch ab.

Daher genießt die Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen für die Landesregierung höchste Priorität“, so Innenminister Roger Lewentz in einem Haushaltsschreiben an die Kommunalverwaltungen und Aufsichtsbehörden.

Um den Kommunen mehr Flexibilität im Umgang mit der außerordentlichen Situation einzuräumen, sollten unter anderem die Kommunalaufsichtsbehörden von Forderungen zur Verbesserung der Einnahmeseite wie beispielsweise über eine Erhöhung der Umlagesätze bei Gemeindeverbänden oder der Realsteuerhebesätze (z.B. Grundsteuer) bei Gemeinden für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 absehen.

Das Land habe sehr schnell reagiert und den kreisfreien Städten und Landkreisen in einem ersten Schritt Finanzmittel in Höhe von rund 100 Millionen Euro zur Bewältigung der Corona-Krisensituation zur Verfügung gestellt, betonte der Minister.

Es seien jedoch weitere Maßnahmen erforderlich, um den Kommunen auch in der jetzigen Situation den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewährleisten.

So soll durch die Rechtsaufsicht geduldet werden, wenn der Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts bei absehbaren Fehlbeträgen, die durch die Corona-Krise verursacht werden, bis auf weiteres nicht nachgekommen wird. Die Kommunalaufsichtsbehörden sollten zudem von Maßnahmen absehen, wenn durch die Folgen der Corona-Pandemie der gesetzlich gebotene Haushaltsausgleichs nicht erreicht werde, erläuterte Lewentz.

Da die Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten werden müsse, sei es in der Krise erstes Ziel der Staatsaufsicht, die Kommunen zu stärken und zu beraten. Von Forderungen zur Verbesserung der Einnahmeseite, wie sie durch die Kommunalaufsichten vor der Corona-Krise kommuniziert worden seien, sollten die Aufsichtsbehörden für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 absehen.

Auch auf die verpflichtende Darstellung der Gemeinde für die Verbesserung der haushaltswirtschaftliche Lage könne wegen der außerordentlichen Situation für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 verzichtet werden.

Sollten durch zu erwartende Mindereinnahmen und Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Probleme bei der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit entstehen, dürfe sich ein Nachtragshaushalt auch ausnahmsweise auf die Erhöhung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite beschränken, so der Innenminister. Der neu festgesetzte Höchstbetrag sei der Aufsichtsbehörde plausibel darzulegen. Bei der Prüfung durch die Aufsichtsbehörden sind in Anbetracht der besonderen Umstände großzügige Maßstäbe anzulegen.

In den Jahren 2020 und 2021 kann eine Anhebung der Deckelung der Ausgaben im freiwilligen Leistungsbereich dann in Betracht kommen, wenn die Kommune nachvollziehbar darlegt, dass die Überzeichnung des freiwilligen Ausgabenbereichs krisenbedingt erfolgt ist.

Erleichtert wird zudem die kurzfristige Einstellung von Personal im Bereich der Gesundheitsämter.

Pressemitteilung

Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

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