Politik | 13.07.2018, 11:18 Uhr

Christdemokraten setzen sich für bessere Förderung ein

Mindestlohn auch bei Kindertagespflege gewährleisten

Ausbildung der Tagespflegepersonen wird ausgeweitet

Kreis Ahrweiler. Die Kindertagespflege nimmt im Spektrum der Betreuung von Kindern bis zum Grundschulalter oft eine nebengeordnete Rolle ein, der politische Blick ist oft sehr stark auf die Kindergärten ausgerichtet. Daher hat es die CDU-Fraktion im Kreistag Ahrweiler sehr begrüßt, dass jetzt eine neue Satzung des Landkreises Ahrweiler über die Durchführung der Kindertagespflege in Kraft treten kann. „Wir haben als CDU den Antrag gestellt, dass im Bereich der Kindertagespflege unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder jeweils mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden soll“, so der Sprecher der Christdemokraten für „Jugend und Soziales“, Michael Schneider. Diese Forderung wurde dann einstimmig in der neuen Satzung verankert und im Kreistag beschlossen. Zum Hintergrund: Die gesetzlich geförderte Kindertagespflege – also die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern oder in den Räumen einer Tagesmutter – wird im Kreis Ahrweiler vom Kinderschutzbund koordiniert. Im Auftrag des Kreises betreibt er die Tagespflegebörse und vermittelt dabei zu betreuende Kinder an die Tagesmütter. Diese wiederum werden bislang in einer 160 Stunden umfassenden Ausbildung für ihre Aufgaben vorbereitet. Nach der neuen Satzung werden dies 250 Stunden sein. Zusätzlich sind jährlich mindestens zehn Weiterbildungsstunden nachzuweisen. „Eine sinnvolle und qualitative Verbesserung der Betreuung“, ergänzt der CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Karl-Heinz Sundheimer. Eine private Zuzahlung an die Tagespflegeperson ist nicht vorgesehen, daher muss die Entlohnung der Tagesmütter in einer Satzung des Kreises geregelt werden. „Kindertagespflege wird in Zukunft weiter unverzichtbar sein und eine wichtige Ergänzung der sehr guten Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten des Kreises Ahrweiler bilden“, so Michael Schneider weiter. „Die Betreuung ist insbesondere wichtig für Eltern, die beispielsweise im Schichtdienst arbeiten und daher andere Betreuungszeiten benötigen, als Kindergärten sie anbieten. Daher haben wir die Vergütung der Tagesmütter deutlich erhöht und legen in jedem Fall den Mindestlohn zugrunde, egal, ob die Tagespflegeperson angestellt im Haushalt der Eltern oder selbstständig in eigenen Räumlichkeiten tätig ist.“

Pressemitteilung der

CDU-Fraktion im

Kreistag Ahrweiler

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