Antrag der FWG auf Erschließung eines neuen Gewerbegebietes einstimmig angenommen
Neues Gewerbegebiet für Kettig soll erschlossen werden
Kettig. Für die Weiterentwicklung einer Gemeinde ist es notwendig, neue attraktive Gewerbeflächen zu schaffen, damit auch junge, neue Gewerbetreibende die Chance haben, ihr Unternehmen in Kettig aufzubauen. Diese Investition steigert die Steuerkraft einer Gemeinde und schafft neue Arbeitsplätze.
Da es in Kettig kaum noch freie Gewerbeflächen gibt, setzte sich die FWG bereits im Wahlprogramm 2019 das Ziel, in dieser Legislaturperiode ein neues Gewerbegebiet für Kettig zu erschließen bzw. die Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Aus diesem Grunde beantragte die FWG die Erschließung der Gemarkung „An den sechs Nußbäumen“ als Gewerbegebiet und Mittel für die Planung im Haushaltsplan 2020 einzustellen. Die Gemarkung „An den sechs Nußbäumen“ befindet sich an der K 65, vom Gewerbegebiet „Im Hundel“ kommend linksseitig Richtung Mülheim Kärlich und garantiert eine optimale Verkehrsanbindung zur B 9.
Der Antrag wurde von allen Fraktion sowie der Verwaltung positiv bewertet und einstimmig angenommen. Pressemitteilung
FWG Kettig