Gemeinderat Thür
Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Ortsgemeinde Thür
Thür. Der amtierende Ortsbürgermeister von Thür, Rainer Hilger, hat in seinem Schreiben vom 2. August beantragt, ihn mit Ablauf des 31. Januar 2023 aus seinem Beamtenverhältnis zu entlassen. Dieser Bitte wurde mit Entlassungsverfügung durch den Ersten Beigeordneten Jürgen Jakob am 4. August schriftlich entsprochen.
In ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde setzt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz den Wahltag und den Tag einer evtl. notwendig werdenden Stichwahl fest. Beide Termine müssen jeweils an einem Sonntag- und die Stichwahlen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der ersten Wahl stattfinden.
Die Gemeinde Thür machte von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch. Um eine längere Stellenvakanz zu vermeiden, wird es von ihrer Seite aus als sinnvoll und zweckmäßig erachtet, den Termin für die Neuwahl auf den 27. November festzulegen, um nicht mit dem Jahreswechsel, bzw. der Karnevalszeit Anfang 2023 zu kollidieren. Der Termin für eine evtl. notwendige Stichwahl wurde auf den 11. Dezember festgelegt.
Unter der Leitung des 1. Beigeordneten Jürgen Jakob beschloss der Thürer Gemeinderat in seiner Sitzung am 8. September einstimmig, der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die genannten Termine vorzuschlagen.
Bis zum 10. Oktober können die Bewerberinnen und Bewerber für das Amt der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters ihre Kandidatur bei der VG-Verwaltung Mendig bekannt geben.
Des Weiteren beschloss der Gemeinderat Thür die Erschließungsarbeiten zur Errichtung des Neubaugebietes „Zum Wingert II“ an die Firma G. Lehnen aus Wittlich zum Preis von 1.138.733,57 Euro brutto zu vergeben. Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 10. Februar 2022 wurde die Auftragsvergabe inzwischen vom Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden getätigt. Im Haushalt sind 1.200.000 Euro für die gesamte Baumaßnahme eingestellt.
Bei der Vergabe von Straßennamen für die Erschließungsstraßen im Neubaugebiet „Zum Wingert II“ entschied der Rat sich dafür, den Namen der bisherigen Rampenstraße auch für die ins Neubaugebiet hineinreichende Verlängerung beizubehalten. Die von dieser „verlängerten Rampenstraße“ rechts abgehende zweite Erschließungsstraße soll –nach Meinung des Gemeinderates- den Namen „Goloblick“ erhalten.
Zum Abschluss der Sitzung unterrichtete Jürgen Jakob die Ratsmitglieder über den Stand des Haushaltsvollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele.
FRE
