Koblenzer CDU-Bundestagsabgeordneter gibt seine Einwände zu Protokoll

Oster siehtAusgangsbeschränkungen kritisch

Oster sieht
Ausgangsbeschränkungen kritisch

Als Redner ist Josef Oster im Deutschen Bundestag häufig gefordert. Jetzt hat er erstmals auf Basis von § 31 der Geschäftsordnung eine schriftliche Erklärung zu seiner Abstimmung zu Protokoll gegeben. Copyright: Deutscher Bundestag/Simone M. Neumann

Berlin/Koblenz. Josef Oster hat bei der Abstimmung dem Entwurf zum sogenannten „Infektionsschutzgesetz“ im Deutschen Bundestag zugestimmt, zugleich aber seine Bedenken schriftlich zu Protokoll gegeben.

Oster bediente sich damit des Paragraphen 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Grundsätzlich hält der Koblenzer CDU-Politiker zwar bundeseinheitliche Reglungen von Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus für richtig. „Allerdings habe ich erhebliche Bauchschmerzen beim Thema Ausgangsbeschränkungen“, so Josef Oster. Nach genauem Abwägen hatte sich Oster zwar dazu entschieden, dem – so der volle Namen – „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zuzustimmen. Doch vor der Abstimmung fixierte er eine Erklärung und reichte diese ein.

Vorgehensweise nicht alltäglich

Die Vorgehensweise Osters ist nicht alltäglich: Das Grundgesetz stattet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit dem sogenannten freien Mandat aus. Die Abgeordneten sind somit nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Allerdings unterliegen die Abgeordneten der Geschäftsordnung, die sich der Deutsche Bundestag laut Artikel 40 des Grundgesetzes gibt. Sie regelt unter anderem Redezeiten im Plenum und Verhaltensregeln der Abgeordneten. Und in dieser Geschäftsordnung eröffnet Paragraph 31 den Mandatsträgern die Möglichkeit, eine schriftliche Erklärung zur Abstimmung abzugeben, die in das Plenarprotokoll aufgenommen wird. Diese Option hat Josef Oster wegen seiner Bedenken zu Ausgangsbeschränkungen gezogen.

Pressemitteilung des

Büro von Josef Oster