Politik | 23.04.2021

Koblenzer CDU-Bundestagsabgeordneter gibt seine Einwände zu Protokoll

Oster sieht Ausgangsbeschränkungen kritisch

Als Redner ist Josef Oster im Deutschen Bundestag häufig gefordert. Jetzt hat er erstmals auf Basis von § 31 der Geschäftsordnung eine schriftliche Erklärung zu seiner Abstimmung zu Protokoll gegeben. Copyright: Deutscher Bundestag/Simone M. Neumann

Berlin/Koblenz. Josef Oster hat bei der Abstimmung dem Entwurf zum sogenannten „Infektionsschutzgesetz“ im Deutschen Bundestag zugestimmt, zugleich aber seine Bedenken schriftlich zu Protokoll gegeben.

Oster bediente sich damit des Paragraphen 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Grundsätzlich hält der Koblenzer CDU-Politiker zwar bundeseinheitliche Reglungen von Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus für richtig. „Allerdings habe ich erhebliche Bauchschmerzen beim Thema Ausgangsbeschränkungen“, so Josef Oster. Nach genauem Abwägen hatte sich Oster zwar dazu entschieden, dem – so der volle Namen – „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zuzustimmen. Doch vor der Abstimmung fixierte er eine Erklärung und reichte diese ein.

Vorgehensweise nicht alltäglich

Die Vorgehensweise Osters ist nicht alltäglich: Das Grundgesetz stattet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit dem sogenannten freien Mandat aus. Die Abgeordneten sind somit nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Allerdings unterliegen die Abgeordneten der Geschäftsordnung, die sich der Deutsche Bundestag laut Artikel 40 des Grundgesetzes gibt. Sie regelt unter anderem Redezeiten im Plenum und Verhaltensregeln der Abgeordneten. Und in dieser Geschäftsordnung eröffnet Paragraph 31 den Mandatsträgern die Möglichkeit, eine schriftliche Erklärung zur Abstimmung abzugeben, die in das Plenarprotokoll aufgenommen wird. Diese Option hat Josef Oster wegen seiner Bedenken zu Ausgangsbeschränkungen gezogen.

Pressemitteilung des

Büro von Josef Oster

Als Redner ist Josef Oster im Deutschen Bundestag häufig gefordert. Jetzt hat er erstmals auf Basis von § 31 der Geschäftsordnung eine schriftliche Erklärung zu seiner Abstimmung zu Protokoll gegeben. Copyright: Deutscher Bundestag/Simone M. Neumann

Leser-Kommentar
23.04.202116:21 Uhr
Gabriele Friedrich

Also mir fehlen im Moment die Worte, was in Deutschland alles so abgeht. Es ist alles "unfassbar".
Gut geschrieben Herr Müller, wie immer.

23.04.202114:17 Uhr
Wally Karl

Nachtfahrverbot für Autos aber nicht für Fahrräder, das ist doch nicht für Corona sondern für den Klimaschutz, oder?

23.04.202112:25 Uhr
juergen mueller

Diese Vorgehensweise ist in der Politik alltäglich. Entweder ich kann mit gutem Gewissen zustimmen, weil ich davon überzeugt bin oder aber ich lasse es. Wer, wie Oster etwas zustimmt, wovon er Bauchschmerzen bekommt und sich im Nachhinein kritisch äußert, das auch noch medial verbreitet, dem sei angeraten, sich künftig einem Denkprozess zu unterziehen, bei dem er sich zu einem JA oder NEIN entschließt. Das kann er dann im Nachhinein, wenn er möchte, ausführlich begründen. Aber so nicht.

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