SPD und Grüne klagen beim Verwaltungsgericht auf Entscheidung des Stadtrats zur Verkehrsführung in Oberlahnstein
Lahnstein. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Lahnsteiner Stadtrat haben beim Verwaltungsgericht Koblenz Klage gegen die Stadtverwaltung eingereicht. Anlass ist die Entscheidung von Oberbürgermeister Lennart Siefert, die sogenannte Ringlösung mit der Drehung der Adolfstraße dauerhaft einzuführen, ohne dass der Stadtrat beteiligt wurde. Aus Sicht der beiden Fraktionen handelt es sich um einen Verstoß gegen die kommunalrechtlichen Zuständigkeiten und einen Eingriff in die Rechte des Rates.
Nach § 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ist der Stadtrat für alle Angelegenheiten von grundsätzlicher und erheblicher Bedeutung zuständig. Hierzu gehören insbesondere städtebauliche Maßnahmen, die Verkehrsströme, Rettungswege, Emissionen, die Erreichbarkeit der Innenstadt und die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen. Die dauerhafte Einführung der Ringlösung fällt nach Auffassung von SPD und Grünen eindeutig in diesen Bereich.
Die Verwaltung begründet ihre Entscheidung mit einer angeblichen Gefährdungslage im Bereich der bisherigen Verkehrsführung vor der Hochbrückensperrung, insbesondere in der Hochstraße. SPD und GRÜNE halten dies nicht für belegt: Weder im Mobilitätskonzept (MEK 2022) noch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2020) wurden die betreffenden Straßenabschnitte als Gefahrenstellen ausgewiesen. Auch die Unfallstatistiken weisen keine entsprechenden Schwerpunkte aus.
Ein weiterer Aspekt betrifft die finanziellen Folgen der Maßnahme. Umbauten, Beschilderungen und andere Anpassungen im Straßenraum wie z.B. Bushaltestellen sind mit erheblichen Ausgaben verbunden. Über derartige Mittel darf nach der Gemeindeordnung nur der Stadtrat im Rahmen seines Haushaltsrechts entscheiden. Für SPD und GRÜNE zeigt sich darin ein weiterer Grund, warum der Rat zwingend hätte beteiligt werden müssen.
Bereits am 5. August 2025 hatten die beiden Fraktionen beantragt, die künftige Verkehrsführung in Oberlahnstein im Stadtrat zu beraten. Der Antrag war ordnungsgemäß eingereicht, wurde aber von der Verwaltung aufgrund ihrer Rechtsposition nicht als Beschlussvorlage zur Beratung zugelassen.
„Die dauerhafte Änderung der Verkehrsführung ist keine technische Detailfrage, sondern eine grundlegende Entscheidung mit weitreichenden Folgen, die die gesamte Stadtentwicklung beeinflusst“, erklären die Fraktionsvorsitzenden Jutta Niel (GRÜNE) und Jochen Sachsenhauser (SPD).
SPD-Stadtrat Herbert Fuß ergänzt: „Unter Beachtung aller Mobilitätsformen muss eine offene und transparente Beratung im Stadtrat stattfinden. Dabei sind alle Optionen einzubeziehen: die Rückkehr zur bisherigen Verkehrsführung, die Beibehaltung der aktuellen Lösung oder mögliche Varianten. Vor- und Nachteile für Verkehr, ÖPNV, Rettungswege und Verkehrssicherheit sind sorgfältig abzuwägen, und mögliche Gefahrenstellen müssen in den Gremien klar benannt werden.“
Auch Björn Schmeling (GRÜNE) betont: „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass über solch grundlegende Veränderungen ihre gewählten Vertreter:innen entscheiden. Wenn die Verwaltung dauerhaft allein handelt, wird das demokratische Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung geschwächt. Wir befürworten daher eine Bürgerbefragung, um klar zu erfassen, welche Lösung sich die Bevölkerung von Lahnstein wünscht. Dies wäre eine Form der Bürgerbeteiligung, die sich aus dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1) ergibt. Sie ist zwar nicht bindend, aber rechtlich durchführbar, sofern die Verwaltung sie freiwillig umsetzt.“
Pressemitteilung der
SPD Lahnstein