CDU-Landtagsabgeordnete Guido Ernst und Horst Gies mit weitere Anfrage zum Thema „Ultranet“
Umweltministerium bewertet Gleichstromanlage als Neuerrichtung
Kreis Ahrweiler. In der Antwort auf die zweite Anfrage der Landtagsabgeordneten Guido Ernst, Horst Gies und Stefanie Lohr (alle CDU) stimmt die Landesregierung, vertreten durch Frau Ministerin Ulrike Höfken den Beschwerden der Kommunen und Bürgerinitiativen in einem wesentlichen Punkt zu. Frage 5 der genannten Abgeordneten lautete: „Sieht die Landesregierung durch die verschiedenen Stromnetze eine Umnutzung oder ein neues Projekt?“ Darauf führt Frau Höfken aus: „Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten vertritt die Auffassung, dass immissionsschutzrechtlich von einer Neuerrichtung in Bezug auf die Gleichstromanlage und von einer wesentlichen Änderung an der bestehenden Niederfrequenzanlage auszugehen ist. Die Projektträger/Netzbetreiber qualifizieren das Vorhaben nicht als Anlagen-Neuerrichtung, sondern als Netzoptimierung im vorhandenen Leitungssystem.“
„Und was heißt das jetzt?“, fragt Guido Ernst. Hat sie diese Stellungnahme der Bundesnetzagentur mitgeteilt und ist in Gespräche mit ihr dazu eingetreten? Welche Antwort hat man erhalten? Ist man bereit, gegebenenfalls zu klagen? Eine Auffassung zu äußern reicht nicht.“ Die beiden Landtagsabgeordneten Ernst und Gies haben sich gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Kreistag Ahrweiler schon im Herbst 2017 mit einer Resolution in dieser Richtung an die Bundesnetzagentur gewandt. Die CDU im Kreistag hat diese Auffassung noch einmal im Frühjahr 2019 im Kreisausschuss deutlich gemacht, wo sie beantragte, der Kreis solle die Auffassung der betroffenen Kommunen in Ergänzung seiner Stellungnahme unterstützen. Dem wurde einstimmig im Kreisausschuss zugestimmt.
„So viel nur zur Äußerung des Kollegen Christoph Schmidt von der SPD“, sagt MdL und CDU-Kreisvorsitzender Horst Gies, „es geht jetzt nicht um die Stellungnahme einzelner Landtagsabgeordneter, sondern um die Frage, was das Land für die betroffenen Kommunen im Planungsabschnitt E zu tun gedenkt. CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Karl-Heinz Sundheimer ergänzt: „Ich habe die Stellungnahme des Landes im Internet recherchiert. Auf den Seiten der Landesregierung ist nur eine Stellungnahme von 2018 einzusehen, in der ausschließlich auf den Planungsabschnitt D eingegangen wird. Auch meine Nachfrage in der Kreisverwaltung ergab, dass eine Stellungnahme des Landes zu den Problemen in Abschnitt E nicht bekannt ist.“
Enttäuscht zeigen sich die Abgeordneten auch durch die Antwort auf ihre Frage 6, warum man das öffentliche Verfahren trotz Corona nicht verlängert habe. In der Antwort des Ministeriums heißt es nämlich hierzu nur: „Das Gesetz zu Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie – Plansicherstellungsgesetz – ist zum 29.05.2020 in Kraft getreten. Der Bundesgesetzgeber ermöglicht damit die rechtssichere Durchführung von Planungsverfahren unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der Pandemie.“ Außerdem verweist man auf die in den Vorbemerkungen erwähnten Zuständigkeiten.
Pressemitteilung
CDU-Kreisverband Ahrweiler
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