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Politik | 03.09.2019

Initiative des rheinland-pfälzischen Justizministeriums

„Upskirting“ soll unter Strafe gestellt werden

Justizminister Herbert Mertin: „‘Upskirting‘ muss zügig unter Strafe gestellt werden!“

Symbolbild.Foto: ©polack - stock.adobe.com

Mainz. Die Landesregierung hat heute, 3. September, auf Initiative des Ministeriums der Justiz beschlossen, beim Bundesrat einen Entschließungsantrag gegen das sogenannte „Upskirting“ – also das heimliche Filmen oder Fotografieren unter Röcke und Kleider, vor allem bei Mädchen und Frauen – einzubringen. Ziel der Initiative ist es, zukünftig die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens sicherzustellen.

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Hierzu erklärte Justizminister Herbert Mertin: „Aktuelle Berichte aus Madrid, New York, aber auch jüngst aus Koblenz zeigen, dass das Phänomen des ‚Upskirtings‘ inzwischen leider weit verbreitet ist. Das Anfertigen derartiger Bildaufnahmen stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar, insbesondere in das Recht auf Achtung des Intim- und Sexualbereichs. Es ist durch nichts zu rechtfertigen. Nach dem deutschen Strafrecht ist das unbefugte Anfertigen von solchen Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit aber bislang regelmäßig nicht strafbar. Dies muss sich zügig ändern! Der Bund ist jetzt am Zug, eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs zu veranlassen.“

Der Entschließungsantrag soll am 20. September 2019 von Justizminister Herbert Mertin im Bundesrat vorgestellt werden.

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Pressemitteilung Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

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Justizminister Herbert Mertin. Quelle: Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Justizminister Herbert Mertin. Quelle: Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Symbolbild.Foto: ©polack - stock.adobe.com

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