Politik | 09.09.2025

Verkehrssituation und Geschwindigkeit in Westum

Am 21 August fand in Westum eine Ortsbeiratssitzung mit dem Thema „Information/Diskussion zu Verkehrssituation und Geschwindigkeit in Westum“ statt. Die, im Vergleich zu vorherigen Sitzungen, recht gut besuchte Sitzung, zeigt das hohe Interesse der örtlichen Bevölkerung zu diesem Thema. In einer unstrukturierten Diskussion mit bisweilen fehlender Sitzungsleitung wurden zwar viele, teils emotionale Standpunkte vorgetragen, eine Zusammenfassung und Einordnung der Themenschwerpunkte unterblieb hingegen vollständig. Es wurde versäumt, klare Prioritäten zu formulieren, die man durch eine Beschlusslage im Ortsbeirat hätte verstärken können. Die beiden Teilnehmer der Stadtverwaltung als auch der zuständigen Polizeiinspektion Remagen mussten einem fast schon leidtun, für die gut zwei Stunden Arbeitszeit, die hier eingesetzt wurden.

Damit auch die vielen Wortbeiträge nicht gänzlich untergehen, erlaubt sich der Verfasser im folgendem eine Einordnung der gesamten Situation. Meines Erachtens sind drei Handlungsfelder zu bearbeiten:

1. Rechtliche Grundstruktur der Verkehrsregelung

2. Organisatorische und Visuelle Hinweise für die Verkehrsteilnehmer

3. Kontrolle und Sanktionen

Zu 1: Westum wird durch die Kreisstraße 44 in eine Nord- und Süd-Hälfte getrennt. Die K44 ist hierbei in der Zuständigkeit der Landesbetriebe Mobilität (LBM) und betrifft die Westumer Straße, In der Rausch, Turmstraße und die Bachstraße. Die K44 ist hierbei im Wesentlichen mit einem Tempolimit 30 km/h ausgeschildert und nur im Bereich Ortseinfahrt Ost bis zur Gemarkungsgrenze Sinzig ist sie mit Tempo 50 km/h beschildert. Änderungen im Bereich der K44, wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fußgängerübergänge, Verkehrsspiegel o.ä. bedürfen vieler Fakten und einer guten Argumentation sowie einem langen Atem, bevor hier Maßnahmen umgesetzt werden.

Die übrigen Ortsstraßen sind in der Zuständigkeit der Stadt Sinzig und hierzu wurde in der Ortsbeiratssitzung 23.11.2023 eine umfangreiche Ausarbeitung über die Gestaltung/Beschilderung mit Tempo 30 Zonen als Antrag vorgestellt und auch einstimmig beschlossen. Der Interessierte Leser kann im Ratsinformations-System der Stadt Sinzig aus dem Protokoll dieser Sitzung die beschlossenen Umfänge entnehmen.

Leider ist an diesem knapp 2 Jahre alten Beschluss bis heute nicht gearbeitet worden. Es wäre aus meinem Dafürhalten am Ortsvorsteher von Westum, hier auf die Verwaltung zuzugehen und die Beschlussumsetzung zu erreichen oder mögliche Hindernisse mit dem Ortsbeirat zu beraten und aus der Welt zu schaffen.

Zu 2: Mit dem Vorliegen eindeutiger verkehrsrechtlichen Regelungen sind weitergehende Maßnahmen sinnvoll. Diese können visueller Natur sein, wie z.B. das Aufstellen von Street Buddys, auftragen von „gelben Füßen“ oder das Aufhängen von Geschwindigkeitsanzeigetafel. Oder aber auch baulicher Natur, wie z.B. das installieren von Berliner Kissen, Kölner Tellern oder den bekannten Bodenschwellern. Deren Sinnhaftigkeit muss ordentlich abgewogen werden, da es auch gegenläufige Effekte geben kann (Bsp.: Geschwindigkeit am Hindernis wird reduziert, aber Lärmbelästigung durch Beschleunigung nach dem Hindernis steigt).

Es liegt in der Natur der Sache, dass solche baulichen Maßnahmen durch die Verwaltung der Stadt Sinzig umzusetzen sind. Bei den visuellen Maßnahmen sind aber durchaus Eigeninitiativen unter Leitung des Ortsbeirates möglich.

Der Ortsbeirat könnte z.B. mit der Dorfgemeinschaft zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln beschaffen, an den diskutierten Stellen im Ort aufhängen und anschließend die Datenlage auswerten. Das versachlicht eine Diskussion gegenüber allen (!) Beteiligten und wirkt sofort. Sollte es an Kapazitäten für eine Datenauswertung fehlen, so steht der Verfasser gerne für eine Abhilfe zur Verfügung.

Zu 3: Kontrollen und Sanktionen fordern sich leicht, sind aber in der Umsetzung nicht so einfach. Die unter 1. Genannten verkehrsrechtlichen Regelungen sind zunächst zwingende Voraussetzung, denn ohne eindeutige Regelung keine Kontrolle/Sanktion! Hier gibt es mehr Regelungslücken, als man gemeinhin glaubt – auch hier sei auf die Ortsbeiratssitzung vom 23.11.2023 verwiesen, in der manches aufgezeigt wurde.

Aber auch die Kontrolle des fließenden Verkehrs durch die Polizei braucht einen effizienten Einsatz, d.h. die Verstoß-Schwerpunkte müssen objektiv bekannt sein.

Hier kann der Bürger unterstützen, indem er vermeidliche Verstöße unkompliziert der Polizeiinspektion Remagen meldet – keine Anzeige, einfach nur melden. Wenn sich eine gewisse Häufigkeit an bestimmten Punkten ergibt, wird die Polizei tätig. Besser wäre jedoch eine Datenlage, wie unter 2. angeregt. Man würde sich wünschen, dass der Ortsvorsteher hier aus einer passiven Anklagerolle in eine aktive Gestaltungsrolle wechseln würde.

Machen wir uns jedoch nichts vor. Die Maßnahmen und eine Datensammlung werden an einzelnen Stellen im Ort Verbesserungen bringen und vielleicht auch mal eine LBM motivieren, die eine oder andere Maßnahme auf der K44 anzugehen aber an den gut 5.000 Kraftfahrzeugen, die täglich über die K44 rollen, wird dies kaum etwas ändern.

Der Verkehrsteilnehmer wird den Weg durch Westum zur A61 oder nach Bad Neuenahr wählen, wenn dieser einfacher, schneller ist als die Alternative. Die Alternative wäre die Umgehung der Ortslage Lohrsdorf durch eine direkte Anbindung der B266 an die A571 mit einer zusätzlichen Ahrquerung. Hier sei dem Ortsvorsteher empfohlen, auf den Ortsvorsteher Hans-Jürgen Juchem in Lohrsdorf zuzugehen und Argumente pro einer solchen Großmaßnahme zu bündeln.

Man sieht, es hätte bei der genannten Ortsbeiratssitzung am 21. August dieses Jahres viele Möglichkeiten gegeben, Beschlüsse zu formulieren und durch eindeutige Voten den vorgesetzten Verwaltungen zur Kenntnis zu bringen. Kann man noch nachholen, die nächste Ortsbeiratssitzung ist am 25 September in der Gaststätte „Zur Post“.

Markus Jolas, Westum

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