Allgemeine Berichte | 26.08.2014

Neuer Ausweis ab 1. September

Neuer Schwerbehindertenausweis

Umtausch nicht zwingend erforderlich

Rhein-Sieg-Kreis. Was bisher ein postkartengroßes Papierdokument war, präsentiert sich ab 1. September als handliche Plastikkarte: Der Schwerbehindertenausweis. Ab September kann dieser in Nordrhein-Westfalen nur noch im neuen „Scheckkartenformat“ ausgestellt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Schwerbehindertenausweise besitzen, können aber beruhigt aufatmen: Der alte Ausweis kann zwar in das neue Scheckkartenformat umgetauscht werden, eine Umtauschpflicht besteht aber nicht. „Die Ausweise nach ‚altem Modell‘ behalten ihre volle Gültigkeit und können sogar weiter verlängert werden, wenn auf ihnen noch ein entsprechendes Feld frei ist“, erläutert Heinz-Walter Lülsdorf, Leiter des Versorgungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

Wer dennoch künftig den neuen Ausweis nutzen möchte, sollte sich darauf einrichten, dass der Umtausch möglicherweise eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Denn im Rhein-Sieg-Kreis existieren aktuell mehr als 50.000 Schwerbehindertenausweise, die theoretisch umgetauscht werden könnten.

Wer sich trotz voraussichtlich längerer Bearbeitungsdauer für den Umtausch entscheidet, sollte folgendes beachten:

Der neue Schwerbehindertenausweis kann nicht mehr direkt vor Ort ausgestellt und ausgehändigt werden – er wird durch einen zentralen Dienstleister erstellt und versandt. Daher kann er auch nicht persönlich im Versorgungsamt abgeholt werden.

Wer den bisherigen Schwerbehindertenausweis ständig benötigt, muss diesen bei einem Umtausch aber auch erst dann zurückgeben, wenn der neue Ausweis zugesandt worden ist.

Anders als für Reisepass, Personalausweis oder Führerschein wird für den Schwerbehindertenausweis zwar kein biometrisches Passbild benötigt, aber das erforderliche Farbfoto in Passbildgröße muss unbedingt im Original eingesandt oder eingereicht werden. Elektronisch übersandte Fotos können leider nicht akzeptiert werden.

Das Foto wird dann vernichtet, sobald das Versorgungsamt die Ausstellung des neuen Ausweises in Auftrag gegeben hat. Wer damit einverstanden ist, dass sein Bild dauerhaft gespeichert wird, kann dies bei der Antragstellung angeben. Dann kann das Foto später erneut genutzt werden, zum Beispiel bei einer neuen Beantragung, wenn der aktuelle Schwerbehindertenausweis nur befristet ist.

Übrigens: Genau wie der alte Ausweis enthält auch das neue Dokument im Scheckkartenformat neben den Personalien der Ausweisinhaberin oder des Ausweisinhabers und der ausstellenden Behörde auch den Grad der Behinderung und die zuerkannten Merkzeichen wie zum Beispiel „G“ für eine erhebliche Gehbehinderung. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger beinhaltet er allerdings nur den Beginn der aktuellen Feststellung der Schwerbehinderung. Frühere sogenannte Feststellungszeiträume werden auf ihm nicht mehr vermerkt, können aber weiterhin durch die vom Versorgungsamt bisher erteilten Feststellungsbescheide nachgewiesen werden.

Für Rückfragen rund um das Thema „Schwerbehindertenausweis“ stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungsamtes unter der zentralen Rufnummer (0 22 41) 13 33 66, per Fax an (0 22 41) 13 - 32 10 oder per Mail an versorgungsamt@rhein-sieg-kreis.de zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de, Stichwort: Schwerbehindertenausweis.

Pressemeldung des Rhein-Sieg-Kreis

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