Die heutige Ruhestätte des „Heiligen Vogts“ soll ersetzt werden. „Dat Ledermännchen“ soll eine Grablegung für die Ewigkeit bekommen. BL

Am 23.11.2015

Allgemeine Berichte

Sinziger Kirchbauverein plant Grablegung

Der „Heilige Vogt“ soll eine Ruhestätte für die Ewigkeit bekommen

Sichtbarkeit soll gewährleistet bleiben - Zustimmung des Bistums steht noch aus

Sinzig. „Was passiert mit dem heiligen Vogt? Wat hat ihr mit dem Ledermännchen vör?“ Zwei Fragen, die den gleichen Sachverhalt beschreiben und für einen sehr guten Besuch der jüngsten Jahreshauptversammlung des Sinziger Kirchbauvereins sorgten.

Denn seit geraumer Zeit gibt es Planungen für die Grablegung des wohl bekanntesten Sinzigers. Die Identität der Mumie hat der Vorsitzende des Kirchbauvereins Stefan Pauly bereits vor geraumer Zeit nachgewiesen. Es handelt sich um die sterblichen Überreste von Johann Wilhelm von Holbach, der bis ins Jahr 1691 jülich-klevischer Amtsvogt in Sinzig war.

Viele Legenden ranken sich um die Mumie, bei der auch eine gewisse rheinische Dualität deutlich wird. Denn in der Bezeichnung „Heiliger Vogt“ wird eine Art Heiligsprechung durch das Volk deutlich. Die Bezeichnung „Ledermännchen“ steht für allerlei Schabernack, der in vergangenen Jahrhunderten mit der Mumie getrieben wurde.

Seit einigen Jahren wird über eine würdevolle Beisetzung für den Vogt, einer Ruhestätte für die Ewigkeit gesprochen. Die Mumie selbst hat eine sehr bewegte Existenz hinter sich. Denn im Jahr 1797 wurde sie von französischen Revolutionstruppen nach Paris entführt, kehrte im Triumphzug 1815 nach Sinzig zurück. Allein in den vergangenen 50 Jahren wurde der unverweste Leichnam dreimal innerhalb von St. Peter umgebettet. Seit dem Jahr 2013 haben sich der Pfarrverwaltungsrat, der Pfarrgemeinderat und der Kirchbauverein auf eine Beisetzung innerhalb von St. Peter geeinigt, wobei das „Ledermännchen“ für die Sinziger auch weiterhin in großen Teilen sichtbar bleiben sollte. Seit dieser Zeit liegen die Sinziger und das Generalvikariat des Bistums Trier Ahr im Clinch. Denn nach Kirchenrecht darf Johann Wilhelm von Holbach, so groß seine gesellschaftliche Reputation zu Lebzeiten auch gewesen ist, gar nicht im Gotteshaus beigesetzt werden. Dies sei allein kirchlichen Würdenträgern vorbehalten. „Das Bistum hat nun einer Grablegung zugestimmt“, verkündete Stefan Pauly bei der jüngsten Sitzung einen kirchenjuristischen Erfolg. Pauly gab sich auch optimistisch, dass Trier letztlich auch einer Beisetzung mit Teilsichtbarkeit zustimmen wird. Denn immerhin liegt das Versprechen von Dr. Christan Vetter, der bis 1662 in Sinzig Priester war, an Holbach schriftlich vor, in St. Peter beigesetzt zu werden. Und der Vogt „wohnt“ seit 1815 ununterbrochen in der Pfarrkirche, was ja auch ein gewisses „Gewohnheitsrecht“ beinhaltet. Wie die Grablegung im Detail aussehen soll, steht noch nicht fest. Zwar gibt es erste Entwürfe für eine Grabstätte, die sich im südlichen Seitenschiff direkt an der Sankta-Maria-Kapelle befinden soll. Aber in welchem Material oder auf welche Art und Weise diese ausgeführt wird, soll sich erst bei einem Künstlerwettbewerb im Jahr 2016 herauskristallisieren. „Das Ledermännchen kann und darf man den Sinziger nicht wegnehmen“, wirbt Pauly noch einmal dafür, dass der „Heilige Vogt“ auch nach seiner Beisetzung sichtbar bleibt. Wenn alles optimal läuft, könnte die Grablegung etwa im Jahr 2017 zur 750-Jahr-Feier der Stadt Sinzig in Angriff genommen werden. Mit diesem optimistischen Satz schloss Pauly seine Berichterstattung zur Sachlage um den „Heiligen Vogt“.

Die heutige Ruhestätte des „Heiligen Vogts“ soll ersetzt werden. „Dat Ledermännchen“ soll eine Grablegung für die Ewigkeit bekommen. Foto: BL

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