Lokalsport | 28.03.2019

Tennisclub Mülheim-Kärlich e. V. lädt zur

Jahreshauptversammlung

Mülheim-Kärlich. Die Mitglieder des TcMK werden zur Hauptversammlung am Dienstag, 23. April, 19 Uhr, in das TCMK-Clubhaus (Heeresstraße) zur diesjährigen Jahreshauptversammlung eingeladen.

Die Tagesordnung beginnt mit der Begrüßung und Eröffnung der Versammlung sowie der Ernennung eines Protokollführers. Darauf folgt die Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der der Beschlussfähigkeit. Weiter geht es mit der Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung, den Berichten aus den Ressorts sowie dem Punkt Öffentlichkeitsarbeit/Spenden und Sponsoring.

Darauf folgen die Tagesordnungspunkte „Sport“, „Liegenschaften“ und der Finanzbericht der Schatzmeisterin. Nach dem Bericht der Kassenprüfer wird zur Aussprache über die gehörten Berichte aufgefordert. Nach der Entlastung des Vorstands wird ein Versammlungsleiter gewählt, der die Vorstandswahlen begleitet.

Dann folgt auf der Tagesordnung die Abstimmung über folgende Satzungänderung (§5, Punkt 4 c.):

§5 Der Vorstand

Bisher: 1. „Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt, seine Amtszeit dauert jedoch bis zur nächsten gültigen Wahl fort.

Der Vorstand arbeitet: a. als geschäftsführender Vorstand (Vorstand im Sinne des § 26 BGB) bestehend aus den drei gleichberechtigen Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Geschäftsführer, dem Sportwart und dem Jugendwart

b. als Gesamtvorstand bestehend aus dem sportlichen Leiter, sowie bis zu fünf Beisitzern.

2. Je zwei der Vorstandsmitglieder im Sinne des $ 26 BGB vertreten den Verein nach außen, wobei einer dieser beiden Vorstandsmitglieder, einer der drei gleichberechtigten Vorsitzenden ist.

3. Der Vorstand leitet den Verein. Die Vorsitzenden berufen und leiten die Sitzungen des Vorstandes. Der Vorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei Vorstandsmitglieder es beantragen. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.“

Neu: 4. „Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt, seine Amtszeit dauert jedoch bis zur nächsten gültigen Wahl fort.

Der Vorstand arbeitet: c. als geschäftsführender Vorstand (Vorstand im Sinne des § 26 BGB) bestehend aus den zwei gleichberechtigen Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Geschäftsführer, dem Sportwart und dem Jugendwart

d. als Gesamtvorstand bestehend aus dem sportlichen Leiter, sowie bis zu fünf Beisitzern.

5. Je zwei der Vorstandsmitglieder im Sinne des $ 26 BGB vertreten den Verein nach außen, wobei einer dieser beiden Vorstandsmitglieder, einer der zwei gleichberechtigten Vorsitzenden ist.

6. Der Vorstand leitet den Verein. Die Vorsitzenden berufen und leiten die Sitzungen des Vorstandes.

Der Vorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei Vorstandsmitglieder es beantragen.

Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.“

Nach der Abstimmung über satzungsgemäße Anträge der Mitglieder und dem Punkt „Sonstiges“ schließt die Versammlung.

Anträge zu TO-Punkt 14 schriftlich bis zum 20. April an André Reichenthaler, Hauptstr. 66a, Urbar oder per Email an andre.reichenthaler@gmx.de.

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