Lokalsport | 29.06.2020, 13:53 Uhr

Infos des Landessportbundes Rheinland-Pfalz

Sport mit direktem Körperkontakt von bis zu zehn Personen zulässig

Region. Die Landesregierung hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung (10. COBeLVO) erlassen, mit der ab Mittwoch, 24. Juni, weitere vorsichtige Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen im Rahmen des Stufenplans ,Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“ gelten. Unter anderem ist die sportliche Betätigung mit direktem Körperkontakt wieder zulässig. Damit kann ein Trainings- und Wettkampfbetrieb in allen Sportarten wieder aufgenommen werden - wenn die Zahl von zehn Personen nicht überschritten wird.

„Erlaubt sind damit nun auch wieder Sportarten mit direktem Körperkontakt wie Judo, Ringen, Karate, Beachvolleyball oder auch der Tanzsport“, erläutert Christof Palm, kommissarischer Hauptgeschäftsführer des LSB. „Mit Blick auf die Mannschaftssportarten in der Halle ist etwa im Basketball nicht nur Training, sondern auch wieder Wettkampf zweier Mannschaften - ein Team besteht aus fünf Spieler*innen - möglich. Im Handball, Volleyball oder Hockey in der Halle ist das körperintensive Training mit bis zu zehn Personen möglich.“ Spiele bzw. Wettkämpfe dagegen sind - aufgrund der Tatsache, dass pro Team mehr als fünf Sportler*innen auf dem Feld stehen - weiter nicht möglich. Auch die Fußballer dürfen wieder zurückkehren zu klassischen Trainingsformen wie „Zweikämpfe Üben“ oder Spielsituationen trainieren wie „drei gegen drei“ oder auch „fünf gegen fünf“.

Bei Gruppen von mehr als zehn Personen gelten weiter die bekannten Schutzmaßnahmen. So muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Sofern, wegen der Art der sportlichen Betätigung, insbesondere in geschlossenen Räumen, mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist, ist der Mindestabstand zwischen Personen zu verdoppeln.

Zudem gelten bei der sportlichen Betätigung in geschlossenen Räumen sowie der Nutzung von Schwimm- und Hallenbädern bei mehr als zehn anwesenden Personen weiterhin die Personenbegrenzung (1 Person je 10 gm) sowie die Pflicht zur Kontakterfassung.

Zudem liefert 10. CoBeLVO den gesetzlichen Rahmen für die Öffnung der Sportanlagen für Zuschauer. Unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen dürfen Personen im Rahmen der Regelungen zu Veranstaltungen dem Sportbetrieb beiwohnen. Für Veranstaltungen im Freien gilt unter der Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen eine Zulassung von bis zu 450 Personen. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 150 Personen unter Beachtung der Schutzmaßnahmen zulassig. Für alle Veranstaltungen gilt, insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht, zur Kontakterfassung - in geschlossenen Räumen zudem die Maskenpflicht. Sofern die Teilnehmer*innen keine zugewiesenen Plätze haben, gilt auch die Personenbegrenzung (1 Person je 10 gm). Des Weiteren bleibt die Entscheidung über die Öffnung der Sportstätte dem jeweiligen Träger überlassen.

Laut Christof Palm begrüßt der LSB die neue Verordnung grundsätzlich, „denn abgesehen von einigen ‚Superspreading-Events` - zum Glück bislang außerhalb von RLP - scheint es so, als hätten wir aktuell das Schlimmste hinter uns“. Nach vielen Wochen der verordneten Bewegungslosigkeit und des stark eingeschränkten Trainings- und Wettkampfbetriebes sei die neue Verordnung ein weiterer und vor allem wichtiger Schritt hin zur ,neuen Normalitat‘, schließlich trägt der Sport wie kaum ein anderer Bereich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Erhaltung von Gesundheit und Mobilität und damit zur Lebensqualität bei“.

Abgesehen von eventuell möglichen weiteren Lockerungen in der kommenden Landesverordnung appelliert der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz (LSB und die drei Sportbünde) an alle Kommunen, die Träger von Sporthallen und Sportplätzen sind, diese für den Sportbetrieb umgehend flächendecken zu öffnen und nicht wieder mit Beginn der Sommerferien zu schließen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Vereine teilweise immer noch vor verschlossenen Türen stehen. Der Sport hat seinen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus geleistet, Hygienekonzepte erarbeitet und Regeln „für die Aufnahme des Trainingsbetriebes erstellt. Nun seien die Kommunen am Zuge, die Vorgaben der Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auch in die Tat umzusetzen und den Sportler*innen wieder Trainingsmöglichkeiten zu bieten. Entsprechende Hinweise von Vereinen an die Sportbünde im Land zeigen, dass dies vielerorts noch nicht geschehen sei.

Weitere Infos unter www.lsb-rlip.de.

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