Politik | 10.08.2021

Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Ermittlungen: Erklärung von Landrat Dr. Jürgen Pföhler

Dr. Jürgen Pföhler. Foto: Martin Gaussmann

Kreis Ahrweiler. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe, die im Juli in einem bisher nicht gekannten Ausmaß über den Landkreis Ahrweiler, mehrere weitere Landkreise sowie die Stadt Trier hereingebrochen ist, unter Annahme eines sogenannten Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren gegen Landrat Dr. Jürgen Pföhler eingeleitet. Dies ausgehend von einer „Erkenntnislage“, die, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 6. August 2021 wörtlich, mit „Unsicherheiten und Lücken“ behaftet ist. Umso wichtiger sei es, so Landrat Dr. Pföhler, dass die Ereignisse vom 14. auf den 15. Juli, die für alle Beteiligten in diesem Ausmaß unvorstellbar waren, besonnen und auf objektiver Grundlage beurteilt werden.

Landrat Dr. Pföhler betont, dass alle am Einsatz Beteiligten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hätten, um im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, ausgehend vom damaligen Wissens- und Erkenntnisstand, Schaden von den Menschen und der Region abzuwenden. „Alle Einsatzkräfte haben professionelle Arbeit geleistet, wofür ich mich ausdrücklich bedanke. Den Angehörigen der Verstorbenen und allen von der Unwetterkatastrophe Betroffenen spreche ich mein tief empfundenes Mitgefühl aus.“

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweielr

Dr. Jürgen Pföhler. Foto: Martin Gaussmann Foto: Martin Gausmann

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Kommentare
11.08.202112:50 Uhr
Gabriele Friedrich

In diesem Fall ist der gesamte Krisenstab schuldig und der Chef ist der Kopf. Also nix unschuldig -allenfalls unfähig. Auch hier fängt der Fisch im Kopf an zu stinken und es ist ein Unding, das so viele Tote mit ihrem Leben zahlten und die "Verantwortlichen" sinnlose Kommentare abgeben, nur um sich rein zu waschen.
Allesamt gehören aus ihren Ämtern entlassen.
Von wegen nach "bestem Wissen....und Gewissen..."

11.08.202110:31 Uhr
S. Schmidt

Wie in einem Rechtsstaat (!) üblich, gilt auch hier, und dies vor allem anderen, die Unschuldsvermutung!

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