Allgemeine Berichte | 21.12.2021, 11:41 Uhr

Staatsanwaltschaft startet in zweite Ermittlungssphase

Ermittlungen zur Flut im Ahrtal: Über 200 Zeugen wurden bereits vernommen

Ahrtal/Koblenz. Am 6. August hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - mitgeteilt. In der in diesem Zusammenhang durchgeführten Pressekonferenz vom gleichen Tag hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für beide Beschuldigte geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist.

Einzelheiten zum Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren gliedert sich in aufeinander aufbauende Schritte. Die bisher durchgeführten Ermittlungen dienten vorrangig dazu, möglichst umfassend Informationen zum Ablauf der Unwetterkatastrophe zu sammeln. Zu diesem Zweck wurden die Geodaten des Katastrophengebiets sowie Wetterdaten beigezogen und über 200 Zeuginnen und Zeugen vernommen, bei denen es sich zu einem Großteil um Rettungskräfte und Personen gehandelt hat, die sich über die hier eingerichtete Mailanschrift unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de gemeldet hatten. Zur Sammlung der Daten gehörte auch die Sichtung der sichergestellten, bei der Integrierten Rettungsleitstelle in Koblenz sowie bei der Polizei eingegangenen Notrufe. Alle Daten sind zur Rekonstruktion des Hergangs elektronisch erfasst worden, um hieraus eine möglichst präzise Modellierung des Katastrophengeschehens zu entwickeln. Die geschilderten Arbeiten sind bereits erfreulich weit fortgeschritten, was nicht zuletzt daran liegt, dass das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit Unterstützung aller Polizeipräsidien des Landes eine große Ermittlungsgruppe für die Zeugenvernehmungen, die Datensichtung und die Datenerfassung zur Verfügung stellen konnte.

In dem nun anstehenden zweiten Schritt sollen die vorhandenen Informationen zusammengeführt und eingehend bewertet werden. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf der Frage liegen, ob und ab wann ggf. für wen absehbar war, dass es zu massiven Überschwemmungen mit Personenschäden oder gar Todesfällen kommen würde. Parallel dazu werden die bereits erfolgten Vernehmungen der Mitglieder des Krisenstabes sowie die dort vorhandenen Daten daraufhin überprüft werden, welche Informationen wann und in welcher Form vorlagen und wie diese bewertet worden sind. Da dieser Schritt erfordert, dass alle ermittelnden Beamtinnen und Beamten fundierte Kenntnisse aller Zusammenhänge haben, ist zur Vermeidung von Informationsverlusten und überzogenen Abstimmungsbedarfen der ermittelnden Personen untereinander die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten auf eine Kernermittlungsgruppe reduziert worden. Hierdurch bleibt gewährleistet, dass die Ermittlungen weiterhin zügig und mit Nachdruck geführt werden.

Eine fundierte inhaltliche Bewertung der bisherigen Ermittlungen ist nach dem Vorstehenden bislang nicht möglich; vorschnelle Beurteilungen verbieten sich. Die Staatsanwaltschaft teilt daher ausdrücklich nicht die in den letzten Tagen bekannt gewordenen Bewertungen einzelner Ermittlungsergebnisse, die ohne Mitwirken der Staatsanwaltschaft in die Öffentlichkeit gelangt sind. Die der öffentlichen Berichterstattung zu entnehmende Wiedergabe einzelner Aussagen oder Erkenntnisse ersetzt eine sorgfältige Gesamtschau aller Ermittlungsergebnisse - die die Staatsanwaltschaft möglichst zügig vornehmen wird - nicht. Für beide Beschuldigte gilt daher auch im Lichte der so genannten Rechercheergebnisse in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft wird die Medien und die Öffentlichkeit auch weiterhin über den Gang der Ermittlungen auf dem Laufenden halten. Hiermit sowie durch die mit dem Opferbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz vereinbarte Kooperation soll auch den verständlichen Belangen von Hinterbliebenen und Geschädigten der Flutkatastrophe entgegengekommen werden.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das eigens für Hinweise aus der Bevölkerung eingerichtete E-Mail-Postfach unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de

Pressemitteilung

Staatsanwaltschaft Koblenz

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