Allgemeine Berichte | 24.10.2022

Bereits geltende Sonderregelungen bleiben allerdings bestehen

Steigende Corona-Zahlen: Besuchsverbot im Krankenhaus Maria Hilf

Bad Neuenahr. Aufgrund der aktuell stark gestiegenen Corona-Fallzahlen sieht sich das Direktorium gezwungen, ein generelles Besuchsverbot auszusprechen. Hierdurch wird auch für einen Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Kolleginnen und Kollegen Sorge getragen. Das Besuchsverbot gilt ab Dienstag, 25.10.2022.

Die bereits geltenden Sonderregelungen für Eltern minderjähriger Kinder, in der Geburtshilfe, für Angehörige von Patientinnen in palliativmediziner Versorgung und Schwerverletze bleiben weiterhin bestehen. Bitte denken Sie bei Ihrem Besuch an das Tragen einer FFP-2-Maske während Ihres gesamten Aufenthalts.

„Selbstverständlich wissen wir, dass das Besuchsverbot eine große Belastung für Patientinnen und Patienten, deren Besucher und auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Wir haben uns zu dieser Maßnahme entschieden, um in erster Linie präventiv im Haus zu agieren und die Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten an unserem Standort in Bad Neuenahr-Ahrweiler zu garantieren. Wir möchten nicht in die Lage kommen, geplante Operationen verschieben zu müssen“, so Herr Dr. Thomas Lepping,ärztlicher Direktor und Chefarzt der Abteilung Akutgeriatrie und Frührehabilitation des Marienhaus-Klinikums im Kreis Ahrweiler. Das Besuchsverbot gilt vorerst bis zum 30.11.2022.

Pressemitteilung Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler

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