Allgemeine Berichte | 27.11.2025

Rechtsanwalt Hecken: "Ist Ex-Landrat Pföhler und sein Leiter der Technischen Einsatzleitung für den Tod von 135 Menschen und 777 Verletzten im Ahrtal 2021 verantwortlich?"

27.11.: Fall um Ex-Landrat Pföhler kommt vor Gericht

Die Flutkatastrophe hinterließ schwere Zerstörungen und zahlreiche Tote. Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Am Donnerstag, 27. November 2025, wird Herr Ralph Orth stellvertretend für 135 Tote und 777 Verletzte zusammen mit seinem Rechtsanwalt RA, FfStR und FfVwR Christian Hecken, LL.M, LL.M. am Oberlandesgericht Koblenz um 15 Uhr einen Klageerzwingungsantrag im Umfang von über 4000 Seiten zur gerichtlichen Klärung einreichen.

Hierbei wird es nicht nur um die Verantwortlichkeit eines Politikers im Dienst gehen, sondern auch um die Frage, wie Jahre lang von den Justizbehörden in Koblenz insgesamt 6 fachliche Stellungnahmen und Gutachten von renommierten Experten von den Strafverfolgungsbehörden der Staatsanwaltschaft Koblenz und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, beide unter derselben Anschrift Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, missachtet und ignoriert werden konnten.

Folgende Experten haben die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz nachweislich als unvertretbar bzw. fachlich falsch bewertet:

➢ Die bekannteste Strafrechtsprofessorin Deutschlands Prof. Ingeborg Puppe, Universität Bonn, vgl. Puppe in: NStZ 2025, 20

➢ Dr. Heuchemer in: BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg/Kudlich, 67. Edition, Stand: 01.11.2025, § 13 StGB Randnummer 48.6

➢ Vertretungsprofessor der Universität Bonn Grosse-Wilde, Dr. Grosse-Wilde in: Zurechnungsexpansion strafrechtlich relevanten Unterlassens von Amtsträgern oder Leerlauf der strafrechtlichen Aufarbeitung von Verwaltungsversagen, in: O’Hara/Grosse-Wilde, Der Staat, der handeln muss, Mohr Siebeck Verlag 2025, S. 276ff.

➢ Fachgutachten des Hydrologen Prof. Dr. Erwin Zehe, KIT Karlsruhe, vom 28.06.2024 sowie vom 18.11.2024

➢ Fachgutachten des Ltd. Ministerialrats a.D. Gerd Gräff, Innenministerium Rheinland-Pfalz, Herausgeber des Katastrophenschutz-Kommentars RheinlandPfalz

➢ Fachstellungnahmen des Katastrophenforschers Frank Roselieb, Universität Kiel

Gleichzeitig erheben die Hinterbliebenen den Vorwurf der Befangenheit gegen die eingesetzten Staatsanwälte. Große Teile der Ermittlungsakten waren im Ermittlungsverfahren den Hinterbliebenen vorenthalten worden. Eine ankündigte Stellungnahme nach Akteneinsicht mit weiteren nun bekannten Beweisen wurde von der Staatsanwaltschaft durch Einstellung des Verfahrens ohne Gewährung vollständiger Akteneinsicht vereitelt. Während der Rechtsausschuss des Landtags wahrheitswidrig darüber informiert wurde, dass der Verletztenvertreter alle wesentlichen Informationen erhalten hätte, musste der Unterzeichner noch in dieser Woche eine weitere Unvollständigkeit der Aktenlage feststellen und Aktenbestandteile von der Generalstaatsanwaltschaft nachfordern.

Der mit einer Petitionsklage vorangetriebene Antrag auf Auswechslung der Staatsanwälte wegen Befangenheit wird in Kürze mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ebenso konsequent weitergeführt.

Insgesamt fordern die Hinterbliebenen ein Einschreiten der Bundespolitik, da das Justizministerium Rheinland-Pfalz kopf- und führungslos agiert und damit nachhaltig das Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört. Die auch dem Unterzeichner als ehemaliger Staatsanwalt bekannte Kungelei innerhalb der Justizbehörden muss aufhören, stattdessen müssen objektive, unabhängige ortsfremde Kontrollorgane gerade bei hoch brisanten Fällen geschaffen werden.

Pressemitteilung Christian Hecken, Rechtsanwalt

Die Flutkatastrophe hinterließ schwere Zerstörungen und zahlreiche Tote. Foto: ROB

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