VHS der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Aktuelle Hinweise zum neuen Gebäudeenergiegesetz
Weißenthurm. Vor Kurzem wurde im Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz im Bundestag verabschiedet. Danach müssen ab dem 1. Januar Januar 2024 in den meisten Neubauten Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für neue Heizungen gelten längere Übergangsfristen, die an eine kommunale Wärmeplanung geknüpft sind.
Die VHS der Verbandsgemeinde Weißenthurm bietet zu diesem aktuellen Thema die Veranstaltung „Heizen mit Zukunft - Tipps für Hausbesitzer“ an. Referent ist Johannes Herold (Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) erläutert an diesem Abend die Handlungsmöglichkeiten. Außerdem gibt er Empfehlungen für ein sinnvolles Vorgehen bei einer Modernisierung. Außerdem zeigt er, wie ein langfristiges Konzept für das Gesamtkonzept für das Gebäude entstehen kann und welche Ausnahmen, Härtefallregelungen und Förderungen zu erwarten sind.
Nach einer Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen
zeigt der Referent anhand typischer Beispiele aus der Praxis mögliche Lösungsansätze. Dabei geht er vor allem auf Ein- und Zweifamilienhäuser ein.
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 28. September ab 18 Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich. Diese unter Angabe der Kursnummer 232-1402 auf der der Homepage „www.vhs-weissenthurm“ möglich. Weitere Informationen bei Frau Simon, Tel. (0 26 37) 91 31 62.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Klimaschutzmanagement der Verbandsgemeinde Weißenthurm und der Verbraucherzentrale statt.
BA