Allgemeine Berichte | 23.06.2020

Neuer Service bei der Kreisverwaltung

Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten online stellen

Kreis Ahrweiler. Mit dem Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten steht den Bürgerinnen und Bürgern ab sofort ein weiterer Online-Service zur Verfügung. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Der Landkreis Ahrweiler übernimmt Schülerfahrkosten gemäß dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz. Die Schülerbeförderung erfolgt in der Regel im Öffentlichen Personennahverkehr durch Bereitstellung von Fahrkarten. Bei Überschreitung einer bestimmten Länge des Schulwegs ist diese auf Antrag kostenfrei. Jährlich werden etwa 2.000 Neuanträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten bei der Abteilung Recht- und Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung eingereicht.

Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler können bei Einschulungen oder Wohnortwechseln den Antrag auf Kostenfreiheit ihres Schulweges nun bequem rund um die Uhr online stellen. Generell möglich ist die Übernahme der Fahrkosten für die Schulen der Sekundarstufe I und II. Ab der Klassenstufe 11 (Sekundarstufe II) ist die Ü b ernahme der Schülerfahrkosten einkommensabhängig.

Vom Online-Dienst Schülerbeförderung profitieren alle Beteiligten. Bisher erfolgte die Antragstellung in Papierform. Das Online-Formular entlastet die Poststellen, Arbeitszeit für die Erfassung wird verringert und es entfallen zeitaufwendige Nachfragen aufgrund der Lesbarkeit der handschriftlichen Eintragungen. Der neue Online-Antrag auf Fahrtkostenbefreiung erleichtert daher sowohl die Beantragung als auch die anschließende Bearbeitung.

Weitere Informationen unter www.kreis-ahrweiler.de > Bildung & Familie > Schülerbeförderung oder bei Petra Juchem, Abteilung 4.1, E-Mail: petra.juchem@kreis-ahrweiler.de, Telefon: 02641/975-332.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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