FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler
Antragsfrist-Verlängerung für Flutgeschädigte bis heute noch nicht in trockenen Tüchern
Landesregierung Rheinland-Pfalz offenbar im Tiefschlaf
Kreis Ahrweiler. Am 30. November 2022 hat die rheinland-pfälzische Landesregierung im Rahmen einer Pressemitteilung publiziert, dass die bis 30. Juni 2023 laufende Antragsfrist für die Flutgeschädigten des Ahr-Hochwassers um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 verlängert „wurde“. Ministerpräsidentin Dreyer habe dem Bundeskanzler von den Problemen vor Ort berichtet und freue sich, dass er der Bitte nachgekommen sei, die Antragsfrist zu verlängern.
Diese Nachricht hörte sich gut an und führte bei den Flutgeschädigten zur Beruhigung. Leider ist die Fristverlängerung aber bislang immer noch nicht in rechtliche Formen gegossen. Tatsächlich geregelt ist nämlich trotz der von Seiten der Landesregierung veröffentlichten Pressemitteilung mit der (als vollzogen) verkündeten Fristverlängerung noch nichts. Bemerkenswert auch die Tatsache, dass die lt. Zitat von Bundeskanzler Scholz in der Pressemitteilung „gemeinsam mit Bundesfinanzminister Lindner getroffene Entscheidung, die Frist für Hilfsanträge um drei Jahre bis 2026 zu verlängern, damit alle Betroffenen zu ihrem Recht kommen“ bis heute noch nicht umgesetzt wurde. Möglicherweise hat der Bundeskanzler die Umsetzung einfach nur „vergessen“.
Nachdem sich offenbar auch die rheinland-pfälzische Landesregierung seit ihrer Pressemitteilung vom 30. November 2022 zu diesem Thema in den Tiefschlaf begeben hat, bedurfte es jetzt einer Bundesratsinitiative des benachbarten Landes Nordrhein-Westfalen, um eine Rechtsgrundlage für die Verlängerung der Antragsfrist über den 30. Juni 2023 hinaus auf den Weg zu bringen. Dieser Initiative des Landes NRW hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 31. März einstimmig zugestimmt.
Die Bundesregierung wurde durch den Bundesrat „aufgefordert, unverzüglich alle notwendigen Schritte zur Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 einzuleiten, um die betroffenen Länder rechtzeitig in die rechtliche Lage zu versetzen, die Fristverlängerungen in den landesgesetzlichen Regelungen umzusetzen“ (BR-Drs. 93/23).
Dass eine solche Initiative für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Fristverlängerung nicht von dem durch die Jahrhundert-Flut aus dem Jahr 2021 am meisten betroffenen Land Rheinland-Pfalz ausging, sondern ein Antrag zur Einleitung des Verfahrens durch das Land NRW erforderlich wurde, macht sprachlos. Es macht aber auch deutlich, welches Bild die Mainzer Landesregierung nach dem Versagen in der Flutnacht jetzt auch bei der Bewältigung der Flutkatastrophe und dem Wiederaufbau – speziell für die flutgeschädigten Menschen im Kreis Ahrweiler – abgibt. Als Bürger des Kreises Ahrweiler hätte man sich ein beherztes Engagement der Landesregierung und eine Vorreiter-Rolle zu diesem Thema gewünscht, was aber leider ausgeblieben ist. Daher ein Dankeschön an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die geleistete „Amtshilfe“.
Pressemitteilung
Hans-Josef Marx,
Vorsitzender der FWG-Fraktion
im Kreistag Ahrweiler
