Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist darauf hin:
Auch in der Freizeit Naturschutz am Laacher See beachten
Kreis MYK. Der „Laacher See“ wird seit jeher als Erholungsraum genutzt. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass die Bestimmungen des Naturschutzes einzuhalten sind. Neben der eindrucksvollen Seelandschaft und den diversen Freizeitangeboten bietet der See den Besuchern einen interessanten Einblick in die natürlichen Lebensräume seltener feuchtland- und wassergebundener Vogelarten. Auch das Baden soll in den warmen Sommermonaten natürlich nicht zu kurz kommen. So stellt die Liegewiese des Campingplatzes einen idealen Zugang zu einer Abkühlung im Wasser bereit.
Doch leider wird der See nicht nur vom offiziellen Badebereich aus betreten. Beim Spaziergang rund um den See stellt man schnell fest, dass viele Uferbereiche des Naturschutzgebiets von Badegästen übervölkert werden. Die von Besuchern als Badebuchten wahrgenommenen Uferbereiche werden zudem, trotz lang anhaltender Trockenheit und gesteigerter Waldbrandgefahr, als Lager- und Grillplätze genutzt. Zertrampelte Uferbereiche, hinterlassene Abfälle und eine nachhaltige Störung der natürlichen Lebensräume sind die Folge.
All diese Handlungen sind abseits der offiziell ausgewiesenen Plätze im Naturschutzgebiet „Laacher See“ verboten. Entsprechende Hinweistafeln im Bereich der Parkplätze sowie Schilder entlang des Uferrundweges weisen Besucher ausdrücklich darauf hin. Die Naturschutzbehörde hofft auf das Verständnis der Bürger für das besondere Schutzbedürfnis des Naturschutzgebiets „Laacher See“, damit das Gebiet auch in Zukunft in seiner Artenvielfalt erhalten werden kann.
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist ferner darauf hin, dass Zuwiderhandlungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können. Ansprechpartnerin im Kreishaus ist Iris Arens von der unteren Naturschutzbehörde, Tel. (02 61) 108-319.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
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E1 der JSG Ruitsch-Kerben/Rüber
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NCV gibt Termine für beliebte Kappensitzungen bekannt
Kartenverkauf für Kappensitzungen 2026 startet im Januar
Nickenich. Der Nickenicher Carneval-Verein 1959 e. V. kündigt den Start des Kartenverkaufs für die Kappensitzungen der Session 2026 an. Der Verkauf beginnt am Freitag, dem 09.01.2026, um 19:00 Uhr im Pfarrzentrum Nickenich. Der Eintritt kostet 14 Euro, bezahlt wird bar oder per Paypal. Pro Person dürfen, wie gewohnt, 10 Karten erworben werden. Die Kappensitzungen finden am 31.01.2026 und am 07.02.2026 in der festlich geschmückten Pellenzhalle in Nickenich statt.
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