Allgemeine Berichte | 15.06.2020

Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist darauf hin:

Auch in der Freizeit Naturschutz am Laacher See beachten

Die ergänzende Beschilderung macht klar: Schwimmen, Campen, offenes Feuer, das Pflücken von Pflanzen und das Befahren sind zum Schutz der Natur verboten. Foto: privat

Kreis MYK. Der „Laacher See“ wird seit jeher als Erholungsraum genutzt. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass die Bestimmungen des Naturschutzes einzuhalten sind. Neben der eindrucksvollen Seelandschaft und den diversen Freizeitangeboten bietet der See den Besuchern einen interessanten Einblick in die natürlichen Lebensräume seltener feuchtland- und wassergebundener Vogelarten. Auch das Baden soll in den warmen Sommermonaten natürlich nicht zu kurz kommen. So stellt die Liegewiese des Campingplatzes einen idealen Zugang zu einer Abkühlung im Wasser bereit.

Doch leider wird der See nicht nur vom offiziellen Badebereich aus betreten. Beim Spaziergang rund um den See stellt man schnell fest, dass viele Uferbereiche des Naturschutzgebiets von Badegästen übervölkert werden. Die von Besuchern als Badebuchten wahrgenommenen Uferbereiche werden zudem, trotz lang anhaltender Trockenheit und gesteigerter Waldbrandgefahr, als Lager- und Grillplätze genutzt. Zertrampelte Uferbereiche, hinterlassene Abfälle und eine nachhaltige Störung der natürlichen Lebensräume sind die Folge.

All diese Handlungen sind abseits der offiziell ausgewiesenen Plätze im Naturschutzgebiet „Laacher See“ verboten. Entsprechende Hinweistafeln im Bereich der Parkplätze sowie Schilder entlang des Uferrundweges weisen Besucher ausdrücklich darauf hin. Die Naturschutzbehörde hofft auf das Verständnis der Bürger für das besondere Schutzbedürfnis des Naturschutzgebiets „Laacher See“, damit das Gebiet auch in Zukunft in seiner Artenvielfalt erhalten werden kann.

Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist ferner darauf hin, dass Zuwiderhandlungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können. Ansprechpartnerin im Kreishaus ist Iris Arens von der unteren Naturschutzbehörde, Tel. (02 61) 108-319.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Die ergänzende Beschilderung macht klar: Schwimmen, Campen, offenes Feuer, das Pflücken von Pflanzen und das Befahren sind zum Schutz der Natur verboten. Foto: privat

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Imageanzeige
Dienstleistungen
Wir helfen im Trauerfall
Heizölanzeige
Stellenanzeige Aushilfen
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0399#
pädagogische Fachkraft
10 Jahre HSH Heizung Sanitär Herschbach in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Empfohlene Artikel
Sportplatz Miesenheim
34

Die Stadt Andernach investiert weiterhin in die Instandhaltung und Modernisierung ihrer Sportanlagen. Ziel ist es, die Nutzungsmöglichkeiten für Vereine, Schulen sowie Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler langfristig zu sichern. Jetzt den vollständigen Beitrag lesen im BLICK aktuell RegioMAGAZIN.

Weiterlesen

Brigitte Thilmann-Hilger war es wichtig ihren Abschied in Würde und mit einem schölnen Konzert zu begehen.
26

Brigitte Thilmann-Hilger und ihre Solistinnen und Solisten, das Ensemble und der Chor präsentierten ein Musik-Potpourri aus fast 30 Jahren. Was es mit dem ungewöhnlichen Titel des Konzerts auf sich hat, beantwortet Brigitte Thilmann-Hilger im Interview mit BLICK aktuell. Jetzt den vollständigen Beitrag lesen im BLICK aktuell RegioMAGAZIN.

Weiterlesen

Weitere Artikel