Engerser Feld: Trinkwasserschutzgebiet muss geschützt werden

Baggerseen: Badeverbot gilt für Mensch und Hund

Baggerseen: Badeverbot gilt für Mensch und Hund

Auch, wenn es verlockend aussieht: Das Baden in den Baggerseen des Engerser Feldes – hier der Kann-See – ist aus gutem Grund verboten. Foto: Kreisverwaltung Neuwied

08.06.2022 - 08:44

Engers. Sie sehen bei gutem Wetter so verlockend aus, geradezu zum Reinspringen. Aber in den Baggerseen des Engerser Feldes ist und bleibt das Baden für Menschen wie Hunde trotzdem verboten. Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten, die entsprechend geahndet werden, wenn sie bei den regelmäßigen Kontrollen auffallen. Darauf weist die Neuwieder Kreisverwaltung als Untere Wasserbehörde noch einmal ausdrücklich hin. Der Grund dafür ist nicht, dass man es den Menschen nicht gönnen würde. Vielmehr sind diese Seen offengelegtes Grundwasser, das unmittelbar zur Trinkwasserversorgung großer Teile des Landkreises und darüber hinaus verwendet wird. Besondere Sorge macht der Unteren Wasserbehörde die rege Praxis, dort Hunde auszuführen, um sie ihr „Geschäft“ verrichten und im Wasser plantschen zu lassen. Hunde sind häufig unbemerkt Träger von Parasiten, die ins Trinkwasser gelangen können und damit die menschliche Gesundheit gefährden.

„Es gilt, die Seen des Engerser Feldes unbedingt als Lebensgrundlage für die Bevölkerung der Stadt und des Landkreises zu schützen und zu erhalten“, macht Kreis-Beigeordneter Michael Mahlert deutlich. Baden, Zelten, Lagern und auch das Befahren mit Booten sind deshalb verboten, worauf auch die im See positionierten Schwimmbojen und die im gesamten Bereich des Engerser Feldes angebrachten Schilder aufmerksam machen. Selbstverständlich ist auch das leider immer wieder zu registrierende Entsorgen von Müll - das von Papier über Plastikflaschen bis hin zu Teppichen reicht - zu unterlassen.

Das Betreten des Engerser Feldes ist ausschließlich auf den Wegen erlaubt. Hunde sollten angeleint bleiben, ihr Kot in selbst mitgebrachten Beuteln entsorgt werden. Privatgelände - dazu zählen der Hafensee, der Stein-See, der Kann-See und der Reiler-Pütz-See – darf nicht betreten werden.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

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